Fall 2 Zur Prüfung 24.03.2025

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen systematischer Verweigerung der Protokollaufnahme an Präsident/in Amtsgericht Tiergarten…

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen systematischer Verweigerung der Protokollaufnahme an Präsident/in Amtsgericht Tiergarten Berlin

Am 24.03.2025 reichte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der systematischen Verweigerung der Protokollaufnahme von RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzungen, Beschwerden und weiteren verfahrensrelevanten Schriftsätzen beim Amtsgericht Tiergarten ein. (Anlage 27_F2)

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

Neue Eskalation der Gesetzlosigkeit: Kein Posteingang und keine Möglichkeit zur Postaufgabe

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Die Eingangsbestätigung erhalte ich am 24.04.2025.

Dimitry Bagrash (Buch-Nr. 2796/22/6), Alt-Moabit 12a, 10559 Berlin — An Präsident/in des Amtsgerichts Tiergarten, Turmstraße 91, 10559 Berlin. Berlin, den 24.03.2025.

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde wegen systematischer Verweigerung der Protokollaufnahme von Revisionsbegründungsergänzungen, Beschwerden und weiteren verfahrensrelevanten Schriftsätzen.

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich formell Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Verhalten der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tiergarten Berlin, namentlich gegen die Urkundsbeamtenstelle, wegen wiederholter und systematischer Verweigerung der Protokollaufnahme meiner Schriftsätze.

I. Hintergrund und Sachverhalt

Im Zeitraum zwischen dem 15. Januar 2025 und dem 18. März 2025 wurde mir mehrfach die Möglichkeit genommen, gesetzlich vorgesehene und fristwahrende Schriftsätze gemäß § 345 Abs. 2 StPO und § 158 Abs. 1 StPO zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle einzureichen. Dokumentierte Vorfälle: 15.01.2025 (Verweigerung unter Berufung auf mündliche Anweisung); 24.02.2025 (Verweigerung der Beschwerde zur gerichtlichen Untätigkeit); 14.03.2025 (Verweigerung nach oberflächlicher Prüfung der ersten Seite); 18.03.2025 (Verweigerung mehrerer Schriftsätze, darunter Anhörungsrüge und EMRK-Bezug).

II. Rechtliche Würdigung

§ 345 Abs. 2 StPO erlaubt die Ergänzung der Revisionsbegründung bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts; § 158 Abs. 1 StPO verpflichtet zur Aufnahme mündlicher Strafanzeigen und Anträge zur Niederschrift; § 37 StPO verpflichtet zur schriftlichen Eingangsbestätigung. Zudem wird mein Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK) sowie auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) erheblich beeinträchtigt.

III. Beantragte Maßnahmen

1. Einleitung eines dienstaufsichtsrechtlichen Verfahrens gegen die verantwortlichen Urkundsbeamtinnen und deren Vorgesetzte. 2. Sofortige Annahme meiner Revisionsbegründungsergänzungen (Teile 3 und 4) sowie sämtlicher zukünftiger Schriftsätze. 3. Offenlegung aller internen Verwaltungsvorschriften, auf deren Grundlage die Annahme verweigert wurde. 4. Weiterleitung dieser Dienstaufsichtsbeschwerde an das Kammergericht Berlin und den Bundesgerichtshof. 5. Schriftliche Bestätigung aller meiner bisherigen und künftigen Eingaben gemäß § 37 StPO.

Hinweis: Eine Kopie dieser Dienstaufsichtsbeschwerde geht zur Kenntnis an die Senatsverwaltung für Justiz Berlin, den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, die Bundesrechtsanwaltskammer, den Deutschen Presserat sowie ausgewählte Medien.

Mit freundlichen Grüßen, Dmitry Bagrash

Herkunft des Dokuments

Anlage 27_F2 (Dienstaufsichtsbeschwerde vom 24.03.2025): Anlage_27_F2.pdf

Die parallele Fachaufsichtsbeschwerde an die Präsidentin des Kammergerichts vom 17.04.2025 ist unter F2-049 (Anlage 33_F2) dokumentiert.

← 24.03.2025 — Verweigerung der Annahme meiner sofortig Zur Chronik-Übersicht 25.03.2025 — Verhinderung der Postaufgabe wichtiger v →