Fall 2 Zur Prüfung 26.03.2025

Dringende Beschwerde und Hilfeersuchen – Menschenrechtsverletzungen und systematische Rechtsverweigerung in…

Dringende Beschwerde und Hilfeersuchen – Menschenrechtsverletzungen und systematische Rechtsverweigerung in Berlin

Am 26. März 2025 habe ich formell eine Beschwerde an die Senatsverwaltung für Justiz Berlin eingereicht, um auf die gravierenden Missstände in der Berliner Justiz aufmerksam zu machen. (Anlage 29_F2) Zugestellt am 02.04.25

Dmitry Bagrash, Alt-Moabit 12a, 10559 Berlin — An die Senatsverwaltung für Justiz Berlin, Salzburger Straße 21–25, 10825 Berlin. Berlin, den 26.03.2025.

Betreff: Dringende Beschwerde und Hilfeersuchen – Menschenrechtsverletzungen und systematische Rechtsverweigerung in Berlin.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich mit diesem Schreiben an Sie, um auf die schwerwiegenden Missstände in der Berliner Justiz hinzuweisen. Es liegt eine systematische Rechtsverweigerung, Rechtsbeugung und Menschenrechtsverletzung vor, die eine tiefgreifende Krise des Rechtsstaats offenbart.

1.1 Systematische Behinderung meines Revisionsverfahrens

Seit der Einreichung meiner Revisionsbegründungsergänzung am 20. Januar 2025 habe ich vergeblich auf eine Eingangsbestätigung gemäß § 37 StPO gewartet. VRiLG Groß hat bewusst die Fristen manipuliert: In verschiedenen formlosen Schreiben wurde mir mitgeteilt, die Frist für die Einreichung meiner Revisionsbegründung sei angeblich abgelaufen, obwohl für die Ergänzung der Revisionsgründe gemäß § 345 Abs. 2 StPO keine Frist besteht.

1.2 Rechtswidrige Isolation und Missachtung der Menschenrechte

Trotz meines verfassungsrechtlich geschützten Rechts gemäß Art. 4 GG und § 148 StPO wurde mir 116 Tage lang jeglicher Kontakt zur jüdischen Gemeinde verweigert. Erst am allerletzten Tag der Revisionsfrist, dem 28. November 2024, wurde mein Telefonkontakt zur jüdischen Gemeinde freigeschaltet.

1.3 Unangemessene Verzögerung gerichtlicher Entscheidungen

Bereits am 17. Dezember 2024 habe ich einen Antrag auf Entpflichtung meines Verteidigers gestellt. Trotz mehrfacher Erinnerungen und einer förmlichen Beschwerde wegen gerichtlicher Untätigkeit am 13. Januar 2025 wurde bis heute keine Entscheidung getroffen.

2. Zusammenhang mit politischer Verfolgung

Die gegen mich gerichteten Maßnahmen stehen in direktem Zusammenhang mit meiner politischen Arbeit gegen die russische Einflussnahme in Deutschland und meiner Kritik an den illegitimen Wahlen in Russland.

3. Verletzung von Grundrechten

Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 4 GG, Art. 6 EMRK.

4. Aktuelle Eskalation

Die aktuelle Unterdrückung hat unmittelbar begonnen, nachdem die Anstaltsleitung der JVA Moabit und VRiLG Groß realisiert haben, dass ich mich sowohl an das Bundesverfassungsgericht als auch an den EGMR gewandt habe.

5. Forderungen

1. Umfassende Untersuchung der systematischen Rechtsverstöße durch VRiLG Groß, OStA Wachs und die Anstaltsleitung der JVA Moabit. 2. Sofortige Entscheidung über meinen Antrag auf Entpflichtung meines Verteidigers. 3. Sicherstellung, dass meine Revisionsbegründungsergänzung unverzüglich weitergeleitet und mir eine Eingangsbestätigung ausgestellt wird. 4. Untersuchung der Verzögerung gerichtlicher Entscheidungen. 5. Überprüfung der Berliner Justiz hinsichtlich der Einflüsse durch externe politische Interessen.

Hinweis: Dieses Schreiben wird parallel auch an die Medien, den Commissioner for Human Rights, den Deutschen Bundestag und das Bundeskanzleramt weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen, Dmitry Bagrash

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Die zynische Antwort der Senatsverwaltung erhielt ich am 17.04.2025 um 12:24 Uhr.

Herkunft des Dokuments

Anlage 29_F2 (Dringende Beschwerde vom 26.03.2025): Anlage 29_F2.pdf

Die Antwort der Senatsverwaltung ist unter F2-050 dokumentiert.

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