Fall 2 Zur Prüfung 17.04.2025

Senatsverwaltung für Justiz Berlin und Verbraucherschutz

Am 17.04.2025 um 12:24 Uhr erhielt ich ein Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz Berlin und Verbraucherschutz – als Antwort auf mein Beschwerdeschreiben vom 26.03.2025. Das Schreiben wurde mir bereits geöffnet ausgehändigt. Inhaltlich teilt die Senatsverwaltung mit, dass meine Beschwerde wegen systematischer Grundrechtsverletzungen in der Justizvollzugsanstalt Moabit zur Entscheidung an die Anstaltsleitung der JVA Moabit weitergeleitet wurde (Anlage 34_F2)

Alle Antworten der Senatsverwaltung für Justiz befinden sich in Anlage 56_F2.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Was bleibt mir noch übrig – außer Hungerstreik?

Senatsverwaltung für Justiz Berlin und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21–25, 10825 Berlin. Bearbeiterin: Frau Graul. An Herrn Dmitry Bagrash, Alt-Moabit 12a, 10559 Berlin. Datum: 03.04.2025. Geschäftszeichen: IIIA9-4510-0027/2025/E.

Sehr geehrter Herr Bagrash, ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 26.03.2025. Soweit sich die vorgetragene Beschwerde gegen die Justizvollzugsanstalt Moabit richtet, habe ich Ihr Schreiben an die Justizvollzugsanstalt Moabit weitergeleitet und um die Prüfung Ihres Beschwerdevorbringens gebeten, da sich die Anstaltsleitung der Justizvollzugsanstalt Moabit Ihrem Schreiben zufolge noch nicht abschließend mit Ihrem Anliegen befasst und eine Entscheidung getroffen hat. Die Justizvollzugsanstalt Moabit wird Ihnen weiteren Bescheid erteilen; über das Ergebnis der Prüfung werde ich mich unterrichten lassen.

Soweit Sie Beschwerden gegen die Berliner Gerichte und die Strafverfolgungsbehörden vortragen, habe ich Ihr Schreiben an die für die Aufsicht über die Berliner Strafverfolgungsbehörden bzw. für die Aufsicht über die Berliner Gerichte zuständigen Stellen unseres Hauses weitergeleitet. Sie erhalten insoweit gesondert Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag, Frau Graul

Herkunft des Dokuments

Anlage 34_F2 (Schreiben der Senatsverwaltung vom 03.04.2025): Anlage 34_F2.pdf

Hinweis: Dieses Schreiben ist inhaltlich identisch mit dem ersten Schreiben (3. April 2025) in der Sammeldatei Anlage 56_F2 (F2-065), wo alle Antwortschreiben der Senatsverwaltung gebündelt dokumentiert sind.

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