Fall 2 Zur Prüfung 07.04.2025

Antrag an den Bundesgerichtshof (BGH) auf vorläufige Annahme von Revisionsbegründungsergänzungen…

Antrag an den Bundesgerichtshof (BGH) auf vorläufige Annahme von RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzungen Teil 5, 6 und 7

Am 07.04.2025 stellte ich beim Bundesgerichtshof einen Antrag auf vorläufige Annahme der RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzungen Teil 5, 6 und 7. Der Antrag erfolgte aufgrund mehrfacher rechtswidriger Verweigerungen der Annahme und Weiterleitung durch die zuständigen Stellen.

Ich verwies insbesondere auf folgende Missstände:

– Rechtswidrige Verweigerung der Annahme durch die Urkundsbeamte JVA Moabit

– Nichtbearbeitung meines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

– Nichtweiterleitung der RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzung Teil 2

– Zeugenaufruf an die Journalisten

– Erklärung zur Rechtslage im Hinblick auf eine zukünftige Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). In Anlage sind beigefügt : Revisionsergänzungen Teil 5;6;7 und Coronahilfe. (Anlage 32_F2)

Postalische Zustellung erfolgt am 09.04.2025.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Ich habe kein Eingangsbestätigung gemäß §37 StPO erhalten

Erste offizielle Reaktion: Am 21.05.2025 erhielt ich erstmals eine gerichtliche Antwort – den Beschluss BGH datiert auf den 07.05.2025 (30 Tage später)

Dmitry Bagrash, Alt-Moabit 12a, 10559 Berlin — An das Revisionsgericht beim BGH, Karl-Heine-Straße 12, 04229 Leipzig. Berlin, den 07.04.2025. Az.: 5 StR 72/25 (522 Ks 5/23; 176 Js 4/22).

Betreff: Vorläufige Annahme der Revisionsergänzungen Teil 5, 6, 7.

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die vorläufige Annahme der Revisionsergänzungen Teil 5, 6 und 7 aufgrund rechtswidriger Verweigerungen der Annahme und Weiterleitung durch die zuständigen Stellen.

1. Rechtswidrige Verweigerung der Annahme durch die JVA Moabit

Die Urkundsbeamten der JVA Moabit verweigerten rechtswidrig die Annahme der Revisionsbegründungsergänzungen Teil 5, 6 und 7 – ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG.

2. Nichtbearbeitung des Antrags auf einstweilige Anordnung

Trotz fristgerechter Einreichung wurde mein Antrag auf eine einstweilige Anordnung nicht bearbeitet. Gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung geboten, wenn eine Verletzung grundrechtlicher Ansprüche droht.

3. Nichtweiterleitung der Revisionsbegründungsergänzung Teil 2

Obwohl Teil 2 ordnungsgemäß zur Protokollierung eingereicht wurde, hat VRiLG Groß die Weiterleitung an das Revisionsgericht verweigert.

4. Zeugenaufruf an die Journalisten

Beigefügt ist ein Aufruf an Journalistinnen und Journalisten, sich als Zeugen zu melden, da mein letztes Wort im Gerichtssaal mehrfach durch Richter Groß unterbrochen wurde – entgegen dessen Behauptung, mein letztes Wort sei ungestört verlaufen.

5. Erklärung zur Rechtslage für eine zukünftige Anrufung des EGMR

Angesichts der fortdauernden Verletzung meines Rechts auf rechtliches Gehör bereite ich eine Beschwerde beim EGMR vor. Die vorläufige Annahme der Ergänzungen ist unabdingbar, um sicherzustellen, dass alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft werden.

Antrag: Ich beantrage die sofortige vorläufige Annahme der Revisionsbegründungsergänzungen Teil 5, 6 und 7 und die unverzügliche Weiterleitung der bereits abgegebenen Teil-2-Ergänzung.

Mit freundlichen Grüßen, Dmitry Bagrash

Herkunft des Dokuments

Anlage 32_F2 (Antrag auf vorläufige Annahme vom 07.04.2025): Anlage_32_F2.pdf

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