Am 19.08.2025 habe ich eine Ergänzung zur bereits anhängigen Verfassungsbeschwerde erstellt, in der ich insbesondere die fehlende Normenliste im UrteilDas Urteil des LG Berlin vom 22.07.2024 enthielt zunächst keine Liste der angewendeten Vorschriften (§ 260 Abs. 5 StPO). Diese wurde erst am 30.07.2025 – 373 Tage später und nach der BGH-Entscheidung – nachträglich eingefügt. und das vollständige Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung gerügt habe. Diese Ergänzung wurde am selben Tag per Post an das Bundesverfassungsgericht versendet. (siehe Fall 1) Postalische Zustellung am 22.08.2025 (RR 9152 2551 2DE)
Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-2-Drive-Index kein eigenständiges Dokument hinterlegt; der Beschwerdeführer selbst verweist auf „Fall 1“ als Fundort dieser Ergänzung (Teil des Verfassungsbeschwerde-Konvoluts gegen den BGH-Beschluss vom 07.05.2025, vgl. R39-Anlagenverzeichnis Nr. 42, „Ergänzung zur Verfassungsbeschwerde_19.08.2025“).