Eidesstattliche Erklärung (medizinische Unterlassung + Bedrohung/Provokationsverdacht) an Medien/Justizverwaltung übersandt
Am 27.10.2025 habe ich eine eidesstattliche Erklärung erstellt und per E-Mail an die Presse, die Senatsverwaltung für Justiz Berlin sowie ausgewählte Journalist*innen übersandt. Darin dokumentiere ich, dass mir in der JVA Heidering trotz mehrfacher dringender Anträge (20.–26.10.2025) wegen starker, anhaltender Bauchschmerzen faktisch kein zeitnaher Zugang zu ärztlicher Versorgung gewährt wurde. Zusätzlich schildere ich den Kontext früherer und erneuter Bedrohungen/Verleumdungen durch den Gefangenen „Pavlo S.“ (bereits JVA Moabit, später erneut JVA Heidering) sowie den daraus folgenden Verdacht einer gezielten Provokation im Zusammenhang mit meinen Eingaben an Medien und internationale Stellen; außerdem wird erneut die verzögerte/verhinderte Wahrnehmung des Rechtswegs über den Gerichtsschreiber thematisiert. (Anlage 81_F2 / Nachweis)
Dmitry Bagrash, JVA Heidering, Ernst-Stargardt-Allee 1, 14979 Großbeeren. Eidesstattliche Erklärung (§ 294 Abs. 1 ZPO; §§ 156, 163 StGB).
Ich, Dmitry Bagrash, derzeit untergebracht in der JVA Heidering, versichere hiermit an Eides statt Folgendes:
20.10.2025 (ca. 08:00 Uhr, Werkhalle Nr. 3): Ich wandte mich während der Arbeit an einen Sicherheitsbeamten der JVA Heidering und schilderte akute Schmerzen im Bauchbereich mit der Bitte um Zugang zu einem Arzt. Der Beamte erwiderte, er könne mich in die Zelle schicken; dort solle ich einen schriftlichen Antrag stellen.
21.10.2025: Ich verfasste einen schriftlichen Antrag wegen akuter Bauchschmerzen und übergab ihn dem Wachbeamten von Haus 1, unter ausdrücklicher Hervorhebung der Dringlichkeit. Eine Reaktion blieb aus.
24.10.2025, 07:10 Uhr: Ich stellte erneut einen Antrag an den Arzt, übergab ihn dem Wachbeamten, betonte den dringenden und akuten Charakter der Beschwerden.
24.10.2025, 11:30 Uhr (Werkhalle Nr. 3): Ich teilte einem Wachbeamten mit, dass ich unerträgliche Bauchschmerzen habe, bereits zwei Anträge ohne Reaktion gestellt habe, und bat erneut um Zugang zu einem Arzt. Der Wachbeamte erklärte, er könne nichts tun, und riet mir, noch einen schriftlichen Antrag zu stellen.
25.–26.10.2025 (Wochenende): Infolge dessen litt ich das gesamte Wochenende unter stärksten Bauchschmerzen und konnte nichts unternehmen.
Zur Einordnung – frühere Geschehnisse und Provokationen: Ich arbeite seit 04.08.2025 ohne Verstöße und Beanstandungen in der Werkhalle Nr. 3. Mitte Oktober 2025 erschien dort der Gefangene Pavlo S. Bereits in der JVA Moabit bestand ein Konflikt: Am 24.07.2024 (8:00 Uhr, Tag der Urteilsverkündung) erklärte Pavlo S. im Beisein von etwa 40 Personen im Hof vor den Deutschkursen lautstark, er wisse, ich säße wegen Pädophilie in Haft, und forderte zu meiner Tötung auf; dies auch in Anwesenheit von Wachbeamten. Er verbreitete diese Verleumdung unter anderen Gefangenen weiter. Ich informierte die Leitung der JVA Moabit unverzüglich mündlich und schriftlich; eine Reaktion erfolgte nicht. Mir wurde 10 Tage lang der Zugang zum Gerichtsschreiber verwehrt, um Anzeige zu erstatten. Nach Androhung eines Hungerstreiks konnte ich nach 10 Tagen über den Gerichtsschreiber eine Anzeige verfassen. Die erste formale Reaktion erfolgte erst nach 4 Monaten. Von mir benannte Zeugen wurden weder von der Staatsanwaltschaft noch der Polizei vernommen. Das Verfahren wurde mit der Begründung eingestellt, Pavlo S. habe die Aussage verweigert. Bis Mitte März 2025 arbeitete Pavlo S. trotz meiner Eingaben als Essensausgeber auf meiner Etage in der JVA Moabit. Angesichts dieser Umstände verließ ich aus Selbstschutz meine Zelle nicht (auch nicht zum Spaziergang), bis zum 10.06.2025, als ich in die JVA Heidering verlegt wurde.
Neuerliche Bedrohung in der JVA Heidering: Nach meiner begründeten Kritik an der Generalstaatsanwaltschaft und der Anstaltsleitung Heidering wegen der Behinderung meines Zugangs zur Justiz trat erneut der Gefangene Pavlo S. in meiner Nähe auf und drohte mir ohne Zeugen mit dem Tod. Nach meinem Kenntnisstand wurde Pavlo S. im Sommer 2024 wegen Mordes zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Angesichts des offenen Charakters dieses Schreibens gebe ich keine weiteren personenbezogenen Daten Dritter preis.
Bewertung der Vorgänge: Unter Berücksichtigung der vorstehenden Tatsachen vermute ich eine organisierte Provokation gegen mich im Zusammenhang mit meinen Eingaben an die Medien und den EGMR, was der Generalstaatsanwaltschaft und dem Justizsenat Berlin missfalle. Der verweigerte Zugang zur medizinischen Versorgung und zum Gerichtsschreiber sowie die Provokationen können nach meiner Auffassung nicht allein auf Einzelhandlungen von Wachbeamten beruhen, sondern nur auf direkte Weisung des Justizsenats oder der Generalstaatsanwaltschaft.
Klarstellung zu meinem Verhalten: Ich erkläre, niemals verbotene Gegenstände in der Zelle besessen, keine verbotenen oder narkotischen Substanzen konsumiert und niemals den Gefängnisbetrieb verletzt zu haben.
Versicherung an Eides statt: Ich versichere an Eides statt, dass die vorstehenden Angaben wahr sind und ich sie nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Mir ist bekannt, dass falsche eidesstattliche Versicherungen gemäß § 156 StGB sowie falsche Versicherungen an Eides statt vor einer zur Abnahme zuständigen Behörde gemäß § 163 StGB strafbar sind.
Ort/Datum: Großbeeren, den 27.10.2025. Unterschrift: Dmitry Bagrash / Дмитрий Баграш, JVA Heidering.
Gmail – Versandnachweis: „Übersendung – Eidesstattliche Versicherung und Unterlagen (27.10.2025)“.
Hinweis: Dieser Beleg liegt nur als schlecht lesbarer Screenshot-Export vor (OCR-Qualität eingeschränkt); der wesentliche Inhalt – Versand der eidesstattlichen Erklärung per E-Mail an Presse, Senatsverwaltung für Justiz und Journalist*innen am 27.10.2025 – ergibt sich bereits aus dem Betreff und dem Fließtext oben. Für das Original bitte den Drive-Link konsultieren.
Anlage 81_F2 (Eidesstattliche Erklärung vom 27.10.2025): Anlage_81_F2.pdf
Versandnachweis E-Mail: Anlage_81_F2_Mail.pdf (OCR-Qualität eingeschränkt)