Fall 2 Zur Prüfung 13.03.2026

Eskalationsschreiben an den Präsidenten des Landgerichts Berlin I wegen ausbleibender…

Eskalationsschreiben an den Präsidenten des Landgerichts Berlin I wegen ausbleibender Bescheidung meiner Beschwerden

Am 13.03.2026 richtete ich ein förmliches Eskalationsschreiben an den Präsidenten des Landgerichts Berlin I wegen des fortdauernden Ausbleibens jeder sachlichen Bescheidung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 05.09.2025 sowie der von der Senatsverwaltung für Justiz weitergeleiteten Fachaufsichtsbeschwerde vom 09.09.2025. In diesem Schreiben forderte ich binnen 7 Kalendertagen eine schriftliche Mitteilung über den Bearbeitungsstand, das Vorgangszeichen, die Weiterleitung der Fachaufsichtsbeschwerde sowie die gegebenenfalls eingeleiteten dienstaufsichtlichen Maßnahmen. Zugleich wies ich darauf hin, dass es nicht um eine unzulässige Einflussnahme auf richterliche Entscheidungen geht, sondern um Fragen der Justizverwaltung, insbesondere der Eingangsbehandlung, Aktenführung, Weiterleitung und Bescheidung meiner Eingaben. Das Schreiben ging zugleich in Kopie an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz sowie an Medien und Menschenrechtsorganisationen. (Anlage 98)

An den Präsidenten des Landgerichts Berlin I, Turmstraße 91, 10559 Berlin (Fax: 030 9014-2010); cc: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21–25, 10825 Berlin (Fax: 030 9013-2000); sowie in Kopie an Medien und Menschenrechtsorganisationen. Betreff: Eskalationsschreiben wegen ausbleibender Bescheidung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 05.09.2025 sowie der von der Senatsverwaltung weitergeleiteten Fachaufsichtsbeschwerde. Berlin, 13.03.2026.

Sehr geehrter Herr Präsident, dieses Schreiben erfolgt nicht als bloße Erinnerung, sondern als förmliche Eskalation wegen des fortdauernden Ausbleibens jeder sachlichen Bescheidung meiner an Sie gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde vom 05.09.2025 sowie wegen des Ausbleibens jeder nachvollziehbaren Reaktion auf die von der Senatsverwaltung für Justiz an Sie weitergeleitete Fachaufsichtsbeschwerde vom 09.09.2025.

Dieses Schreiben geht zugleich in Kopie an Medien und Menschenrechtsorganisationen, da das bisherige Verhalten der Justizverwaltung den Eindruck einer vollständigen organisatorischen Untätigkeit vermittelt und eine interne Klärung bislang ersichtlich nicht stattfindet.

1. Gegenstand meiner Beschwerden

Bereits mit meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 05.09.2025 habe ich Beanstandungen erhoben hinsichtlich: der ordnungsgemäßen Behandlung und Bearbeitung meiner Eingaben, des Fehlens einer Rechtsmittelbelehrung, der Aktenführung und Aktenvollständigkeit, der Behandlung meiner Beschwerde vom 26./27.08.2025, sowie der Kommunikation und des Verhaltens der Geschäftsstelle.

Mit meiner an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gerichteten Fachaufsichtsbeschwerde vom 09.09.2025 habe ich dieselben organisations- und aufsichtsrechtlichen Mängel erneut gerügt. Nach späterer Mitteilung der Senatsverwaltung wurde diese Beschwerde an Sie zur Bearbeitung weitergeleitet. Trotz Ablaufs eines erheblichen Zeitraums habe ich bis heute weder eine Eingangsbestätigung noch eine inhaltliche Bescheidung noch eine nachvollziehbare Mitteilung zum Bearbeitungsstand erhalten.

2. Warum das Schweigen nicht hinnehmbar ist

Es geht ausdrücklich nicht um eine unzulässige Einflussnahme auf richterliche Entscheidungsfindung, sondern um Fragen der Justizverwaltung und Verfahrensorganisation, insbesondere: Eingangsbehandlung und Registrierung von Beschwerden, ordnungsgemäße Weiterleitung und Bearbeitung, Aktenführung, Geschäftsstellenorganisation, Pflicht zur nachvollziehbaren Bescheidung von Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden. Gerade in diesem Bereich ist ein monatelanges Schweigen keine neutrale Haltung, sondern der Eindruck einer faktischen Nichtbearbeitung bzw. des vollständigen Ausbleibens jeder Bescheidung.

3. Meine Aufforderung

Ich fordere Sie hiermit auf, mir binnen 7 Kalendertagen nach Zugang dieses Schreibens schriftlich mitzuteilen: 1. unter welchem Vorgangszeichen meine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 05.09.2025 bei Ihnen registriert wurde; 2. ob und wann die Fachaufsichtsbeschwerde vom 09.09.2025 durch die Senatsverwaltung an Sie weitergeleitet wurde; 3. ob eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet wurde; 4. falls nein, aus welchen konkreten Gründen keine Prüfung erfolgt ist; 5. welche Maßnahmen zur Aufklärung des Bearbeitungsstandes und zur Sicherung der Aktenvollständigkeit getroffen wurden; 6. wann mit einer formellen Bescheidung zu rechnen ist.

4. Hilfsweise

Sollten Sie der Auffassung sein, dass einzelne Teile meines Vorbringens wegen der richterlichen Unabhängigkeit einer dienstaufsichtlichen Prüfung entzogen sind, erwarte ich jedenfalls eine förmliche schriftliche Mitteilung, aus der hervorgeht: welche Punkte geprüft wurden, welche Punkte aus welchen Gründen nicht geprüft wurden, und an welche Stelle ich mich insoweit stattdessen wenden soll.

5. Weitere Schritte

Für den Fall, dass erneut keine fristgerechte Antwort erfolgt, werde ich den Vorgang in geschlossener Form weiterverfolgen und dokumentieren, insbesondere gegenüber der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, parlamentarischen und sonstigen Aufsichtsstellen, Medien sowie Menschenrechtsorganisationen. Gegenstand dieser weiteren Schritte wird dann nicht nur der ursprüngliche Verfahrenskomplex sein, sondern zusätzlich das fortgesetzte Ausbleiben jeder Bescheidung durch die Leitung des Landgerichts.

Mit freundlichen Grüßen, Dmitry Bagrash, 13.03.2026

Anlagen: 1. Dienstaufsichtsbeschwerde vom 05.09.2025; 2. Fachaufsichtsbeschwerde vom 09.09.2025; 3. Nachweise über Versand und Zustellung; 4. Chronologie mit Tracking-Nachweisen; 5. Mitteilung der Senatsverwaltung über Weiterleitung.

Kurze Zusammenfassung in einfacher Sprache für Medien

Ich habe im September 2025 zwei formelle Beschwerden eingereicht: eine direkt an den Präsidenten des Landgerichts Berlin und eine an die Senatsverwaltung für Justiz. Beide betrafen nicht die freie richterliche Entscheidung, sondern organisatorische Missstände: fehlende Reaktion auf Eingaben, fehlende Rechtsmittelbelehrung, Probleme der Aktenführung und fehlende Kommunikation. Die Senatsverwaltung teilte später mit, dass sie meine Beschwerde an den Präsidenten des Landgerichts weitergeleitet habe. Trotzdem habe ich bis heute keinerlei sachliche Antwort erhalten. Es geht daher inzwischen nicht nur um die ursprünglichen Fehler, sondern zusätzlich um das vollständige Ausbleiben jeder Bescheidung durch die Justizverwaltung.

An die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21–25, 10825 Berlin (Fax: 030 9013-2000). Betreff: Ausbleibende Bescheidung der an den Präsidenten des Landgerichts Berlin weitergeleiteten Fachaufsichtsbeschwerde. Berlin, 13.03.2026.

Sehr geehrte Damen und Herren, unter Bezugnahme auf Ihre Mitteilung, wonach meine Fachaufsichtsbeschwerde vom 09.09.2025 an den Präsidenten des Landgerichts Berlin zur Bearbeitung weitergeleitet wurde, teile ich mit, dass ich bis heute keinerlei inhaltliche oder verfahrensbezogene Bescheidung erhalten habe.

Ich übersende Ihnen daher in der Anlage mein heutiges Eskalationsschreiben an den Präsidenten des Landgerichts Berlin zur Kenntnis und bitte darum, den Vorgang im Rahmen Ihrer Fachaufsicht zu vermerken.

Das fortdauernde Schweigen des Landgerichts betrifft inzwischen nicht mehr nur den ursprünglichen Beschwerdegegenstand, sondern zusätzlich das vollständige Ausbleiben jeder nachvollziehbaren Bearbeitung der an die Gerichtsleitung gerichteten Beschwerden. Dieses Schreiben erfolgt ebenfalls in Kopie an Medien und Menschenrechtsorganisationen.

Mit freundlichen Grüßen, Dmitry Bagrash, 13.03.2026

Anlage: Eskalationsschreiben an den Präsidenten des Landgerichts Berlin.

Herkunft des Dokuments

Anlage 98 (Eskalationsschreiben an den Präsidenten des LG Berlin I mit Kopie an die Senatsverwaltung): Anlage 98 (1).pdf

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