Vorsorgliche Übersendung an das Kammergericht Berlin wegen möglicher Nichtvorlage durch das Landgericht Berlin I
Am 02.03.2026 wandte ich mich vorsorglich per Fax an das Kammergericht Berlin als Rechtsbeschwerdegericht und übersandte eine Kopie meiner Rechtsbeschwerde sowie des Antrags auf Zulassung (§ 116 StVollzG). Ich bat um schriftliche Eingangsbestätigung und Mitteilung, ob die Rechtsbeschwerdesache dort bereits vorliegt (ggf. Aktenzeichen). Für den Fall, dass bislang keine Vorlage durch das Landgericht Berlin I erfolgt ist, beantragte ich eine Aktenanforderung bzw. geeignete verfahrensleitende Maßnahmen, damit die Akten und die Rechtsbeschwerde unverzüglich vorgelegt werden und keine Rechtsschutzlücke entsteht. (Anlage 97_F2)
Anlage 97_F2
An das Kammergericht Berlin, Strafsenat als Rechtsbeschwerdegericht, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin (Fax: 030 9015-2200). Großbeeren, den 02.03.2026. Betreff: Vorsorgliche Übersendung: Rechtsbeschwerde und Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 116 StVollzG), LG Berlin I, Az. 599 StVK 215/25 Vollz, Beschluss vom 10.12.2025 — Bitte um Eingangsbestätigung, Aktenzeichen und Prüfung des Vorlage-/Weiterleitungsstands.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich vorsorglich an das Kammergericht als zuständiges Rechtsbeschwerdegericht. Am 13.01.2026 habe ich beim Amtsgericht Zossen zu Protokoll der Geschäftsstelle Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin I vom 10.12.2025 eingelegt und zugleich die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragt (§ 116 StVollzG). Die Rechtsbeschwerde war an das Landgericht Berlin I gerichtet und wurde mit der Bitte um Weiterleitung an das Kammergericht eingereicht. Bis heute habe ich weder ein Aktenzeichen des Kammergerichts noch eine Mitteilung erhalten, ob die Sache vom Landgericht Berlin I vorgelegt wurde.
Ich bitte daher: 1. Um schriftliche Eingangsbestätigung dieses Schreibens und der beigefügten Kopien sowie um Mitteilung, ob Ihnen die Rechtsbeschwerdesache bereits vorliegt; falls ja, Mitteilung des Aktenzeichens. 2. Falls die Sache bislang nicht vorgelegt wurde: Bitte um Aktenanforderung beim Landgericht Berlin I bzw. um geeignete verfahrensleitende Maßnahmen, damit die Akten und die Rechtsbeschwerde unverzüglich vorgelegt werden und keine Rechtsschutzlücke entsteht. 3. Hilfsweise bitte ich um Mitteilung, welche weiteren Schritte aus Sicht des Kammergerichts erforderlich sind.
Ich mache geltend, dass eine ausbleibende Vorlage/Weiterleitung und fehlende Mitteilung über den Verfahrensstand den effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) praktisch beeinträchtigt.
Mit freundlichen Grüßen, Dmitry Bagrash
Anlagen (für Fax): 1. Anlage 95_F2 – Niederschrift des AG Zossen vom 13.01.2026 (Az. 131 AR 1/26) inklusive Rechtsbeschwerde und Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (Kopie); 2. Kopie des Fax-Schreibens an das Landgericht Berlin I (Sachstandsanfrage + Verzögerungsrüge).
Anlage 97_F2 (Vorsorgliche Übersendung an das Kammergericht Berlin): Anlage 97_F2.pdf / Anlage 97_F2.docx
Zugehöriges Schreiben an das LG Berlin I vom selben Tag siehe F2-134 (Anlage 96_F2); beide Schreiben wurden erneut als Anlage bei der Eskalation vom 30.03.2026 mitübersandt, siehe F2-138.