Erneute Faxübersendung und Erinnerung nach fruchtlosem Ablauf der 72-Stunden-Frist an
das Landgericht Berlin I (99. Strafvollstreckungskammer) mit der Bitte um schriftliche Klarstellung zum Eingang, zur Bearbeitung sowie zur Vorlage bzw. Weiterleitung der am 13.01.2026 protokollierten Rechtsbeschwerde in der Sache 599 StVK 215/25 Vollz. Anlage 107_F2 / Faxnachweis
Dmitry Bagrash c/o JVA Moabit, Alt-Moabit 12 A, 10559 Berlin, B.-Nr. 327/25-7 — An das Landgericht Berlin I, 99. Strafvollstreckungskammer, Turmstraße 91, 10559 Berlin. Fax: (030) 9014-2010. Berlin, den 20.04.2026.
Betreff: Erneute Vorlage und Erinnerung nach fruchtlosem Ablauf der 72-Stunden-Frist – Rechtsbeschwerde vom 13.01.2026, Az. 599 StVK 215/25 Vollz.
Sehr geehrte Damen und Herren, Gegenstand bleibt die am 13.01.2026 beim Amtsgericht Zossen zu Protokoll eingelegte Rechtsbeschwerde nebst Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin I vom 10.12.2025 im Verfahren 599 StVK 215/25 Vollz (AG Zossen, Az. 131 AR 1/26).
Am 31.03.2026 habe ich mein Schreiben vom 30.03.2026 an Ihr Haus per Fax erneut übersandt. Nach dem mir vorliegenden Fax-Sendebericht wurde die Sendung an die Faxnummer (030) 9014-2010 am 31.03.2026 um 23:13 Uhr unter Fax-ID 16438777 mit dem Status „Übertragung: OK“ übertragen. Trotz der dort gesetzten Frist von 72 Stunden erhielt ich bis heute weder eine schriftliche Eingangsbestätigung noch eine sachliche Antwort noch einen belastbaren Nachweis weiterer verfahrensleitender Schritte.
Der Ausfall jeder nachvollziehbaren Reaktion verfestigt den Verdacht, dass der Stand meiner Rechtsbeschwerde weiterhin nicht transparent dokumentiert wird. Ohne Eingangsbestätigung, ohne Mitteilung eines Vorlage- oder Weiterleitungsdatums und ohne Aktenzeichen des Kammergerichts ist effektiver Rechtsschutz für mich praktisch nicht überprüfbar.
Ich beantrage: 1. mitzuteilen, ob meine Rechtsbeschwerde und der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde beim Landgericht Berlin I eingegangen und bearbeitet worden sind; 2. mitzuteilen, ob und wann die Sache dem Kammergericht vorgelegt oder weitergeleitet wurde; 3. falls die Vorlage oder Weiterleitung bereits erfolgt ist, mir das dortige Aktenzeichen schriftlich mitzuteilen; 4. falls die Vorlage oder Weiterleitung bisher nicht erfolgt sein sollte, diese unverzüglich zu veranlassen und mir dies schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen, Dmitry Bagrash
Anlage 107_F2 (Erinnerungsschreiben vom 20.04.2026): Anlage 107_F2 An das Landgericht Berlin I - 99.pdf
Korrekturhinweis: Titel und Datum dieser Chronik-Seite waren fehlerhaft aus den Quelldaten übernommen worden (Titel „6“, Datum „20.04.202“) und wurden hier auf Grundlage des Anlageninhalts berichtigt.