Antwort der Präsidentin des Kammergerichts auf meine Eingaben vom 30.03.2026 und 18.04.2026
Am 20.05.2026 erhielt ich ein Schreiben der Präsidentin des Kammergerichts vom 08.05.2026. Darin wurde der Eingang meiner Eingaben vom 30.03.2026 und 18.04.2026 bestätigt. Zugleich wurde mitgeteilt, dass der Vorgang unter dem Geschäftszeichen KG N 3133 E-72-110/2026-14193/2026 geführt werde und dass der zuständige Strafsenat im Hause um Prüfung und ggf. weitere Veranlassung gebeten worden sei.
(Anlage 121_F2)
Dieses Schreiben ist wichtig, weil damit erstmals bestätigt wurde, dass meine Eingaben beim Kammergericht registriert und einem zuständigen Strafsenat zur Prüfung vorgelegt wurden. Eine inhaltliche Entscheidung oder konkrete Abhilfe erfolgte jedoch nicht; vielmehr wurde lediglich eine weitere Prüfung angekündigt. Damit bleibt weiterhin offen, welche tatsächlichen Maßnahmen aufgrund meiner Eingaben ergriffen wurden.
Schreiben der Präsidentin des Kammergerichts (Original, 08.05.2026, GL 11, Sachbearbeiter Herr Damerau): Anlage121_F2.pdf