Am 01.06.2026 erhielt ich das Schreiben des Kammergerichts vom 27.05.2026. Darin wurde mir mitgeteilt, dass meine am 13.01.2026 protokollierte Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin I vom 10.12.2025 dem 5. Strafsenat vorliegt und dort unter dem Aktenzeichen 5 Ws 17/26 bearbeitet wird. Zugleich wurde lediglich angekündigt, der Senat werde sich ungeachtet seiner Belastung um eine möglichst zeitnahe Entscheidung bemühen.
(Anlage 127_F2)
Dieses Schreiben ist wichtig, weil nach monatelangen Sachstandsanfragen, Verzögerungsrügen und dienstaufsichtlichen Eskalationen erstmals bestätigt wurde, dass die Rechtsbeschwerde tatsächlich beim Kammergericht vorliegt. Eine Entscheidung in der Sache wurde jedoch weiterhin nicht getroffen.
Schreiben des Kammergerichts (Original, gefertigt am 28.05.2026, unterzeichnet von Vorsitzender Richterin Kelting-Scholz): Anlage_127_F2.pdf