Zugang des Schreibens des Landgerichts Berlin I vom 01.06.2026 und der Stellungnahme der JVA Moabit vom 28.05.2026 im Verfahren 595 StVK 68/26 Vollz
Am 12.06.2026 erhielt ich das Schreiben des Landgerichts Berlin I vom 01.06.2026 im Verfahren 595 StVK 68/26 Vollz. Darin wurde mir Gelegenheit zur abschließenden Stellungnahme binnen drei Wochen gegeben. Beigefügt war die Stellungnahme der JVA Moabit vom 28.05.2026. Die JVA beantragt darin, meinen Antrag gegen den Vollzugs- und Eingliederungsplan als unbegründet zurückzuweisen. Inhaltlich verteidigt sie die Versagung des offenen Vollzugs und sämtlicher Lockerungen im Wesentlichen mit angeblicher Flucht- und Missbrauchsgefahr, fehlender persönlicher Eignung, fehlender Straftatauseinandersetzung und meiner angeblichen starken Fokussierung auf den Kampf gegen die deutsche Justiz.
(Anlage 128_F2)
Dieses Dokument ist aus meiner Sicht ein Schlüsseldokument. Es bestätigt, dass nicht konkrete neue Vollzugsverstöße oder konkrete Fluchtvorbereitungen, sondern meine Rechtsmittel, Beschwerden, öffentliche Dokumentation, mein Festhalten an meiner Unschuld und mein Wunsch nach parlamentarischer und journalistischer Kontrolle als negative Prognosemerkmale verwertet werden.