Verspäteter Zugang der Stellungnahme der JVA Heidering vom 07.05.2026 im Verfahren 589 StVK 86/26
Am 22.06.2026 um 19:25 Uhr erhielt ich erstmals die Stellungnahme der JVA Heidering vom 07.05.2026 zur Frage der Aussetzung des Strafrests gemäß § 57 Abs. 1 StGB. Diese Stellungnahme war im Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin ausdrücklich in Bezug genommen worden, war mir jedoch vor dem Anhörungstermin am 24.06.2026 nicht rechtzeitig und nicht vollständig zugänglich gemacht worden.
Die Stellungnahme enthält eine negative vollzugliche Bewertung und verweist unter anderem auf das Diagnostikverfahren der JVA Moabit vom 17.04.2026. Zugleich dokumentiert sie, dass der Zweidrittelzeitpunkt auf den 05.07.2026 datiert ist, das Haftende derzeit für den 14.04.2028 vorgemerkt ist und das Landesamt für Einwanderung meine Ausweisung beabsichtigt. Damit verbindet dieses Dokument das Strafvollstreckungsverfahren nach § 57 StGB unmittelbar mit der ausländerrechtlichen Gefährdungslage.
Dieses Dokument ist besonders bedeutsam, weil die Entscheidung über meine Freiheit auf eine Stellungnahme gestützt werden sollte, die mir erst faktisch einen Arbeitstag vor der Anhörung zugänglich gemacht wurde. Eine sachgerechte Prüfung, rechtliche Gegenäußerung und Vorbereitung war unter diesen Umständen nicht möglich. Zugleich zeigt die Stellungnahme, dass vollstreckungsrechtliche, vollzugsrechtliche und ausländerrechtliche Aspekte in meinem Fall faktisch miteinander verbunden werden.
(Anlage 138_F2)