Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Eilantrag und Aufsichtsbeschwerde vor der Aushändigung
21.08.2026 — Mehrfachübermittlung. Zur sofortigen Sicherung meines Zugangs zum Gericht und zur beweissicheren Anzeige der fortdauernden Behinderung (siehe Nr. 183) nutzte ich parallel gerichtliche, vollzugsinterne und parlamentarische Übermittlungswege. Um 10:00 Uhr erging die dringende Ergänzung zum Petitionsverfahren Gz. 6903/19 per E-Mail an petmail@parlament-berlin.de; um 10:03 Uhr der Eilantrag per E-Mail an post@jvahdr.berlin.de.
Am selben Tag wurden vollständige Faxpakete an fünf Ziele übermittelt: 11:37 Uhr JVA Heidering (030 901473-253, 3 Seiten), 11:38 Uhr JVA Heidering Zweitweg (030 901473-231, 3 Seiten), 11:41 Uhr Landgericht Berlin I (030 9014-2010, 8 Seiten), 11:42 Uhr Petitionsausschuss Abgeordnetenhaus Berlin (030 2325-1478, 8 Seiten), 11:46 Uhr Amtsgericht Zossen als Kopie (03377 307-100, 8 Seiten). Sämtliche fünf Sendeberichte weisen „Übertragung: OK“ aus.
Bis 23.08.2026 — fortdauernde Nichtaushändigung trotz Kenntnis. Das bereits am 19.08.2026 zugestellte Einschreiben blieb weiterhin unausgehändigt — obwohl die JVA-Leitung spätestens seit der E-Mail vom 21.08.2026 und den beiden erfolgreich übertragenen Faxen konkret über Sendungsnummer, fristgebundenen Inhalt und die drohende Fristverkürzung informiert war. Auch Landgericht, Petitionsausschuss und Amtsgericht Zossen waren durch die Eilanzeigen unterrichtet.
24.08.2026, 09:37–10:30 Uhr — gerichtliche und aufsichtliche Eilmaßnahmen. Vor der tatsächlichen Aushändigung wurden zusätzlich ein Eilantrag nach §§ 109, 114 Abs. 2 und 3 StVollzG an das LG Berlin I (Az. 595 StVK 68/26 Vollz, 11 Seiten, 09:37 Uhr) sowie eine Aufsichtsbeschwerde an die Senatsverwaltung für Justiz über zwei Faxwege (je 13 Seiten, 10:28 und 10:30 Uhr) erfolgreich übermittelt. Damit waren Gericht und Fachaufsicht noch vor der tatsächlichen Aushändigung förmlich informiert.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Ab der nachgewiesenen Mehrfachunterrichtung am 21.08.2026 ist die fortdauernde Nichtaushändigung nicht mehr lediglich als ungeklärter interner Postlauf zu bewerten. Zu diesem Zeitpunkt bestand bei allen zuständigen Stellen — JVA, Gericht, Petitionsausschuss, Amtsgericht Zossen — eine konkret dokumentierte Kenntnis der Gefährdung effektiven Rechtsschutzes.
Herkunft der Dokumente
Anlage 162_F2 – Faxpaket Eilanzeige LG Berlin I: Google Drive
Anlage 163_F2 – Sendebericht LG Berlin I: Google Drive
Anlage 164_F2 / 165_F2 – Faxpaket & Sendebericht JVA Heidering, Fax 030 901473-253: Drive / Drive
Anlage 166_F2 / 167_F2 – Faxpaket & Sendebericht JVA Heidering, Zweitweg 030 901473-231: Drive / Drive
Anlage 168_F2 / 169_F2 – Faxpaket & Sendebericht Petitionsausschuss (Gz. 6903/19): Drive / Drive
Anlage 170_F2 / 171_F2 – Faxpaket & Sendebericht Amtsgericht Zossen: Drive / Drive
Anlage 172_F2 / 173_F2 – E-Mail-Nachweise Petitionsausschuss / JVA, 21.08.2026: Drive / Drive
Anlage 181_F2 – Eilantrag LG Berlin I, 24.08.2026: Drive
Anlage 182_F2 / 183_F2 – Aufsichtsbeschwerde SenJustV (zwei Faxwege): Drive / Drive