⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins

Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.

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Was diese Seite ist — und was nicht

Diese Seite ist keine Behauptung, Senatorin Dr. Felor Badenberg habe ihre Dissertation gefälscht. Diese Frage prüft derzeit die Universität zu Köln; ein Ergebnis liegt nicht vor. Die Seite dokumentiert stattdessen einen zeitlichen und thematischen Zusammenhang, der unabhängig vom Ausgang der Kölner Prüfung Bestand hat: Öffentliche Kontrolle von Amtsträgerinnen und Amtsträgern ist ein legitimes, in Art. 5 GG geschütztes Anliegen — und genau ein solches Vorhaben wurde in meinem eigenen Verfahren als Risikofaktor gegen mich verwendet.

Wie diese Seite mit Fakten umgeht

Bis zum Abschluss der Kölner Prüfung wird hier nicht geschrieben: „Badenberg hat plagiiert“, „Badenberg ist Plagiatorin“ oder „der Doktortitel wurde erschlichen“. Zulässig und dokumentarisch genau ist: Stefan Weber hat 83 Verdachtsstellen dokumentiert; ein von der Presse beauftragter unabhängiger Experte hält 32 davon für überzeugend; die Universität zu Köln prüft auf Bitten von Badenberg selbst; ein Ergebnis steht aus.

Die belastbare These dieser Seite lautet daher nicht „die plagiierende Senatorin verfolgt den Aufdecker“ — das ist nicht belegt. Belastbar ist: Die Senatsverwaltung für Justiz muss erklären, warum die dokumentierte Absicht, Amtsträgerinnen und Amtsträger öffentlich namentlich zu benennen, in meinem Vollzugsplan zum negativen Prognosefaktor wurde — während für das höchste Amt der eigenen Behörde zu Recht das Prinzip gilt: unabhängige Prüfung, offener Ausgang, öffentliche Debatte.

Was die Veröffentlichungen belegen

19.08.2026
Stefan Weber veröffentlicht einen Vergleichstext und beziffert 83 „Plagiatsfragmente“ in der 2006 veröffentlichten Dissertation „Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung unter Berücksichtigung der Problematik der anonymen Geburt“ (Universität zu Köln, 2005).
20.08.2026
LTO berichtet; Badenberg erklärt, die Arbeit sei „nach bestem Wissen und Gewissen“ verfasst worden, und bittet die Universität zu Köln selbst um unabhängige Prüfung.
20.08.2026
Plagiatsexperte Jochen Zenthöfer (auf Anfrage von LTO, unabhängig von Weber) prüft alle 83 Stellen: 32 hält er für überzeugend, 40 für nicht überzeugend, 11 für ohne vollständige Kenntnis der Dissertation nicht beurteilbar.
20.–21.08.2026
CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers stellt sich hinter Badenberg. Die Universität zu Köln bestätigt, ein Verfahren zur guten wissenschaftlichen Praxis eingeleitet zu haben.
25.08.2026
Prüfung läuft; kein Ergebnis. Diese Seite wird nach Vorliegen einer Entscheidung aktualisiert.

Hinweis zur Einordnung des Vorwurfs von Stefan Weber selbst: Dieselbe LTO-Berichterstattung, die hier als Quelle dient, weist darauf hin, dass Weber wiederholt kurz vor Wahlterminen Plagiatsvorwürfe gegen Politiker erhoben hat (u. a. gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt, beauftragt von der AfD-Fraktion) und dass die Qualität seiner Gutachten in solchen Fällen umstritten ist. Diese Seite übernimmt Webers Liste nicht ungeprüft, sondern stützt sich auf die unabhängige Einordnung durch Zenthöfer.

Anlage 137_F2 — dokumentiert vier Monate vor der Veröffentlichung

Am 17.04.2026 — vier Monate vor Webers Veröffentlichung — fertigte die Justizvollzugsanstalt Moabit ein Diagnostikverfahren gemäß § 8 StVollzG Bln an (Anlage 137_F2), gestützt auf ein Explorationsgespräch vom 13.03.2026. Im Abschnitt „Eigene Behandlungsziele / Motivation“ hält das Dokument fest:

„Derzeit beschäftige er sich mit der Prüfung der Doktorarbeit der Justizsenatorin, wobei eine spezielle KI-Technik zum Einsatz komme.“ Anlage 137_F2, Diagnostikverfahren JVA Moabit, 17.04.2026, S. 14

Dies ist eine amtlich dokumentierte, mit Datum versehene Tatsache — keine spätere Behauptung. An anderer Stelle desselben Dokuments (Abschnitt „Erkenntnisse aus dem Vollzug“) wird — als eigener, nicht mit dem obigen Satz verbundener Punkt — festgehalten:

„Im Rahmen der Einweisungskonferenz gab Herr B. an, seine Unterlagen erst veröffentlichen und im Nachgang lesen zu wollen. Darüber drohte er an, entsprechende Klarnamen und Fotos veröffentlichen zu wollen.“ Anlage 137_F2, Diagnostikverfahren JVA Moabit, 17.04.2026, S. 10

Zur Genauigkeit: Die beiden Passagen stehen an unterschiedlichen Stellen desselben Dokuments und sind textlich nicht miteinander verknüpft. Es ist nicht dokumentiert, dass sich die Ankündigung zur Veröffentlichung von „Klarnamen und Fotos“ konkret auf Badenbergs Dissertation bezog. Belegt ist: Beide Fakten — die Prüfung der Doktorarbeit der Justizsenatorin und die Bereitschaft, Amtsträgerinnen und Amtsträger öffentlich zu benennen — waren der JVA am 13.03.2026 bekannt und wurden schriftlich festgehalten.

Im offiziellen Vollzugs- und Eingliederungsplan vom selben Tag (Anlage 115_F2) wird die Absicht, Namen und Fotos amtlich handelnder Personen zu veröffentlichen, ausdrücklich als Element der „Missbrauchsgefahr“ gegen die Verlegung in den offenen Vollzug angeführt — obwohl gegen mich kein einziger Disziplinarverstoß vorliegt.

Woran die Senatsverwaltung gemessen werden sollte

  • Welche konkrete Äußerung von Dmitry Bagrash zur Veröffentlichung von Namen und Fotos wurde in Anlage 115_F2 verwertet, von wem, wann und in welcher Form festgehalten?
  • Wurde eine konkrete rechtswidrige Handlungsabsicht festgestellt, oder wurde rechtmäßige journalistische Öffentlichkeitsarbeit als Bedrohung eingeordnet?
  • Nach welchem Maßstab wird die öffentliche Kontrolle von Amtsträgerinnen und Amtsträgern durch einen Gefangenen bewertet — verglichen mit dem Maßstab, der für die politisch verantwortliche Senatorin selbst gilt (unabhängige Prüfung, offener Ausgang, öffentliche Debatte)?
  • Werden Hungerstreiks, Beschwerden und die Inanspruchnahme von Rechtsschutz weiterhin als Zeichen negativer „Reaktivität“ in Vollzugsprognosen gewertet?
  • Welches vollständige Diagnostikmaterial (12.03.2026) und Konferenzprotokoll (13.03.2026) kann dem Ausschuss zur Prüfung vorgelegt werden?

Zitierfähige Zusammenfassung

Gegen die Berliner Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg wurden im August 2026 detaillierte Plagiatsvorwürfe erhoben. Die Universität zu Köln prüft die Dissertation; ein abschließendes Ergebnis liegt nicht vor. Für meinen Fall ist nicht eine vorweggenommene Bewertung ihrer Dissertation entscheidend, sondern die Frage nach gleichen Transparenzmaßstäben: In meinem Vollzugsplan wurde meine Absicht, Namen und Fotos amtlich handelnder Personen zu veröffentlichen, als Argument gegen den offenen Vollzug verwendet. Parlamentarisch zu klären ist, ob rechtmäßige öffentliche Dokumentation und die Inanspruchnahme von Rechtsschutz zu einem persönlichen Risikomerkmal umgedeutet wurden.

Belege

QuelleDatumInhalt
LTO — Legal Tribune Online20.08.2026Bericht mit Einordnung durch Jochen Zenthöfer (32/40/11)
Stefan Weber, plagiatsgutachten.com19.08.2026Erstveröffentlichung der 83 Verdachtsstellen
Tagesschau20.08.2026Badenberg lässt Dissertation nach Plagiatsvorwürfen prüfen
ZDFheute21.08.2026Berichterstattung zu den Vorwürfen
Anlage 137_F217.04.2026Diagnostikverfahren JVA Moabit — Prüfung der Dissertation, Klarnamen/Fotos
Anlage 115_F217.04.2026Vollzugs- und Eingliederungsplan — Missbrauchsgefahr-Begründung