Strafverfahren Zur Prüfung 30.01.2025

Bitte um Eingangsbestätigung nach § 37 StPO

Am 30.01.2025 beantragte ich eine Eingangsbestätigung für die sergänzung vom 20.01.2025 sowie für weitere Beschwerden und Verzögerungsrügen.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Die fehlenden oder verweigerten Eingangsbestätigungen sind Teil des später gerügten Problems der Unsichtbarmachung von Rechtsschutzhandlungen.

Herkunft des Dokuments

Anlage 12_F2 (Antrag auf Eingangsbestätigung vom 30.01.2025): Anlage 12_F2(1).pdf / Anlage 12_F2.pdf

Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-021 dokumentiert.