Erneute Protokollverweigerung
Am 24.02.2025 wurde nach der Dokumentation erneut die Annahme einer Beschwerde zum Protokoll der Geschäftsstelle verweigert.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Die wiederholte Protokollverweigerung ist für die spätere Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde bedeutsam, weil sie den praktischen Zugang zu Rechtsmitteln betraf.
Herkunft des Dokuments
Anlage 26_F2 (Eidesstattliche Erklärung zur Protokollverweigerung vom 24.02.2025): Anlage_26_F2.pdf
Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-031 dokumentiert.