Strafverfahren Zur Prüfung 15.03.2025

Antrag auf einstweilige Anordnung wegen systematischer Verweigerung

Am 15.03.2025 beantragte ich beim Bundesgerichtshof eine einstweilige Anordnung zur Annahme meiner sergänzungen Teil 3 und 4 sowie weiterer Beschwerdeunterlagen.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Der Antrag war eine unmittelbare Reaktion auf die verweigerte Protokollaufnahme und dokumentierte die Notwendigkeit vorläufigen Schutzes im Revisionsverfahren.

Herkunft des Dokuments

Anlage 24_F2 (Antrag auf einstweilige Anordnung vom 13.03.2025): Anlage_24_F2.pdf

Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-036 dokumentiert.