Am 14.03.2025 verweigerte die Urkundsbeamtin der JVA Moabit nach der Anlagenbeschreibung die Annahme einer weiteren RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzung mit Hinweis auf angeblichen Fristablauf.
Dieser Vorgang ist ein zentraler Beleg dafür, dass die Möglichkeit eigener Revisionsergänzungen praktisch blockiert wurde.
Anlage 23_F2 (Eidesstattliche Erklärung vom 14.03.2025): Anlage 23_F2.pdf
Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-035 dokumentiert.