Fall 1 Zur Prüfung 15.03.2025

Antrag auf einstweilige Anordnung wegen systematischer Verweigerung

Am 15.03.2025 beantragte ich beim Bundesgerichtshof eine einstweilige Anordnung zur Annahme meiner RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzungen Teil 3 und 4 sowie weiterer Beschwerdeunterlagen.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Der Antrag war eine unmittelbare Reaktion auf die verweigerte Protokollaufnahme und dokumentierte die Notwendigkeit vorläufigen Schutzes im Revisionsverfahren.

Herkunft des Dokuments

Anlage 24_F2 (Antrag auf einstweilige Anordnung vom 13.03.2025): Anlage_24_F2.pdf

Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-036 dokumentiert.

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