Am 15.03.2025 beantragte ich beim Bundesgerichtshof eine einstweilige Anordnung zur Annahme meiner RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzungen Teil 3 und 4 sowie weiterer Beschwerdeunterlagen.
Der Antrag war eine unmittelbare Reaktion auf die verweigerte Protokollaufnahme und dokumentierte die Notwendigkeit vorläufigen Schutzes im Revisionsverfahren.
Anlage 24_F2 (Antrag auf einstweilige Anordnung vom 13.03.2025): Anlage_24_F2.pdf
Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-036 dokumentiert.