Nach dem Anlagenverzeichnis wurden RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzungen Teil 3 und Teil 4 sowie die Ergänzung 'Coronahilfe' am 18.03.2025 als Anlagen zum Antrag auf einstweilige Anordnung beim BGH dokumentiert.
Die Dokumentation widerlegt nach meiner Darstellung die Annahme, der BGH habe keine substantiierten eigenen Rügen vorliegen gehabt.
Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-1-Drive-Index kein gesondertes Dokument auffindbar; es dokumentiert die postalische Übersendung der bereits vollständig dokumentierten Ergänzungen. Teil 3 ist unter F1-032, Teil 4 unter F1-033 und die Corona-Ergänzung unter F1-036 dokumentiert. Der zugrundeliegende Antrag auf einstweilige Anordnung ist unter F2-036 (Anlage 24_F2) vollständig wiedergegeben.