Strafverfahren Zur Prüfung 18.03.2025

Ablehnung der Annahme durch Urkundsbeamtin

Am 18.03.2025 verweigerte die Urkundsbeamtin des AG Tiergarten nach dem Anlagenverzeichnis erneut die Annahme meiner sergänzung, einer Strafanzeige gegen und eines Antrags an den BGH wegen Anhörungsrüge.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Die erneute Annahmeverweigerung verschärfte die Rechtsschutzproblematik und wurde später als Verstoß gegen Verfahrensrechte eingeordnet.

Herkunft des Dokuments

Anlage 25_F2 (Eidesstattliche Erklärung vom 18.03.2025): Anlage 25_F2.pdf

Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-037 dokumentiert.