Am 26.03.2025 erhob ich Anhörungsrüge gegen die Untätigkeit des Bundesgerichtshofs im Revisionsverfahren. Beigefügt wurden mehrere eidesstattliche Erklärungen.
Die Anhörungsrüge ist Teil der verfassungsrechtlich relevanten Erschöpfung des Rechtswegs und dokumentiert, dass die unterbliebene Bearbeitung bereits vor der Entscheidung vom 07.05.2025 gerügt wurde.
Anlage 30_F2 (Anhörungsrüge gegen die Untätigkeit des BGH vom 26.03.2025): Anlage_30_F2.pdf
Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-043 dokumentiert.