Am 07.04.2025 beantragte ich beim BGH die vorläufige Annahme der RevisionsbegründungDie Begründung der Revision gegen das Urteil vom 22.07.2024, eingereicht durch den Pflichtverteidiger am 28.11.2024.sergänzungen Teil 5 bis 7 wegen wiederholter Annahmeverweigerung. Nach dem Anlagenverzeichnis wurden diese Ergänzungen am 09.04.2025 dokumentiert.
Dieser Vorgang zeigt, dass auch die späteren Revisionsergänzungen nicht nachträglich konstruiert, sondern bereits im laufenden Revisionsverfahren an den BGH herangetragen wurden.
Anlage 32_F2 (Antrag auf vorläufige Annahme vom 07.04.2025): Anlage_32_F2.pdf
Der vollständige Wortlaut ist bereits unter F2-048 dokumentiert.