Fristsache: Versand der Anhörungsrügen trotz Postverzögerung
Am 26.05.2025 sollten mir wichtige Unterlagen zur Vorbereitung meiner schriftlichen Anhörungsrügen an den Bundesgerichtshof zugestellt werden. Es handelte sich dabei um eine fristgebundene Angelegenheit.
Trotz der bekannten Dringlichkeit kam es erneut zu einer verzögerten Ausgabe meiner Post, sodass mir die erforderlichen Dokumente erst verspätet zur Verfügung standen. Diese wiederholte Postblockade erschwerte die rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorbereitung sowie die Einreichung meiner Anhörungsrügen erheblich.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Hier fallen zwei Blockaden zusammen: Die mündliche Aufnahme war am Morgen verweigert worden, und die für die schriftliche Fassung benötigten Unterlagen wurden verspätet ausgehändigt. Bei einer Wochenfrist ist die Verzögerung der Postausgabe funktional gleichbedeutend mit der Verweigerung des Rechtsmittels.
Herkunft des Dokuments
Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenständiges Drive-Dokument hinterlegt; es handelt sich um eine Tatsachenfeststellung des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit den Anhörungsrügen vom 26.05.2025 (F2-073).