Am 26.05.2025 um 13:10 Uhr erhielt ich ein Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz vom 16.05.2025. Der Umschlag befand sich äußerlich im geschlossenen Zustand, wies jedoch eindeutige Spuren vorheriger Öffnung und nachträglicher Wiederverklebung auf. Diese Klebespuren befanden sich nicht nur auf dem Umschlag, sondern auch auf dem Brief selbst – ein klarer Hinweis auf eine rechtswidrige Öffnung und Manipulation des Originals innerhalb der JVA.