Manipulierter Brief der Senatsverwaltung für Justiz
Am 26.05.2025 um 13:10 Uhr erhielt ich ein Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz vom 16.05.2025. Beobachtung: Der Umschlag befand sich äußerlich im geschlossenen Zustand, wies jedoch Spuren vorheriger Öffnung und nachträglicher Wiederverklebung auf; diese Klebespuren fanden sich nicht nur auf dem Umschlag, sondern auch auf dem Brief selbst. Erklärungshypothese: Das spricht für eine Öffnung des Originals vor der Aushändigung. Beweislücke: Wer den Brief geöffnet hat, zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Berechtigung, kann ich anhand der Klebespuren allein nicht feststellen; ob dies rechtswidrig war, ist damit nicht bewiesen, sondern offen.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Klebespuren an mehreren Stellen des Umschlags sind ein objektiv beschreibbarer Befund, unabhängig von jeder Wertung. Betroffen war ein Schreiben der Aufsichtsbehörde, an die ich mich gerade wegen der Postvorgänge gewandt hatte. Ich beantrage bis heute die Beiziehung des Originalumschlags als Beweismittel.