Zugang zum Gericht Zur Prüfung 26.05.2025

Manipulierter Brief der Senatsverwaltung für Justiz

Am 26.05.2025 um 13:10 Uhr erhielt ich ein Schreiben der Senatsverwaltung für Justiz vom 16.05.2025. Der Umschlag befand sich äußerlich im geschlossenen Zustand, wies jedoch eindeutige Spuren vorheriger Öffnung und nachträglicher Wiederverklebung auf. Diese Klebespuren befanden sich nicht nur auf dem Umschlag, sondern auch auf dem Brief selbst – ein klarer Hinweis auf eine rechtswidrige Öffnung und Manipulation des Originals innerhalb der JVA.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Klebespuren an mehreren Stellen des Umschlags sind ein objektiv beschreibbarer Befund, unabhängig von jeder Wertung. Betroffen war ein Schreiben der Aufsichtsbehörde, an die ich mich gerade wegen der Postvorgänge gewandt hatte. Ich beantrage bis heute die Beiziehung des Originalumschlags als Beweismittel.

Herkunft des Dokuments

Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenständiges Drive-Dokument hinterlegt; es handelt sich um eine Tatsachenfeststellung des Beschwerdeführers zu einem weiteren Fall von Postmanipulation, im Muster vergleichbar mit den unter F2-101 und F2-105 dokumentierten Vorfällen.