Zugang zum Gericht Zur Prüfung 19.06.2025

Notfallweise Einlegung meiner beiden Verfassungsbeschwerden

Am 19.06.2025 bis 20.06.2025 habe ich notfall weise beide Verfassungsbeschwerden – jeweils einschließlich eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung – fristgerecht per Fax beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie richteten sich gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2025 (Az. 5 StR 72/25). (Anlage_57_F2_VB_Sendebericht); (Anlage_57_1_F2_VB_Sendebericht)

Sammlung von Fax-Sendeberichten (Empfänger: „INTAMT“, Faxnummer 0721 9101-382, entsprechend der Faxnummer des Bundesverfassungsgerichts) vom 20. und 21.06.2025.

Die Sendeberichte dokumentieren mehrere erfolgreiche Faxübertragungen (Status jeweils „OK“) an die Faxnummer des Bundesverfassungsgerichts über den gesamten Zeitraum vom 20.06.2025, 00:35 Uhr, bis 22.06.2025, 22:13 Uhr, mit Übertragungsdauern zwischen 12 und 73 Minuten und Seitenzahlen zwischen 14 und 80 Seiten je Sendung – entsprechend dem Umfang der beiden vollständigen Verfassungsbeschwerden nebst Anlagen und der Anträge auf einstweilige Anordnung.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Die Einreichung per Fax am letzten Tag war eine Notmaßnahme, nachdem der postalische Weg nicht gesichert war. Beide Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2025 — also gegen eine Entscheidung, die auf einem Urteil ohne Vorschriftenliste beruhte. Die Nachtragung der Normenkette erfolgte erst am 30.07.2025.

Herkunft des Dokuments

Anlage 57_F2 (Fax-Sendeberichte): Anlage_57_F2_VB_Sendebericht.pdf

Hinweis: Eine separate Datei „Anlage_57_1_F2“ ist im Drive-Index nicht als eigener Eintrag auffindbar; die Sendeberichte beider Faxvorgänge scheinen in der oben verlinkten Sammeldatei zusammengefasst zu sein. Der fehlgeschlagene Postversand, der zu dieser Noteinreichung per Fax führte, ist unter F2-087 dokumentiert; der zugehörige Wiedereinsetzungsantrag unter F2-091.