Zugang zum Gericht Zur Prüfung 20.06.2025

E-Mail-Beschwerde an die Senatsverwaltung für Justiz Berlin

Am 20.06.2025 reichte ich eine formelle Beschwerde per E-Mail an die Senatsverwaltung für Justiz Berlin ein (pressestelle@senjustv.berlin.de und post@senjustv.berlin.de). Darin dokumentierte ich die rechtswidrige Verweigerung der Protokollierung meiner Anhörungsrüge, die Blockade meines Rechtsschutzes sowie die gezielte Vorenthaltung von Schreibmitteln und Hygieneartikeln in der JVA Heidering.

Ich verwies auf Verstöße gegen Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 3 EMRK und sprach von einer Zermürbungsstrategie mit Foltercharakter. Ich forderte eine sofortige Prüfung und kündigte internationale Schritte an, sollte keine Reaktion erfolgen. (Anlage 48_F2)

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Mit dieser E-Mail wurde die Senatsverwaltung förmlich in Kenntnis gesetzt, dass in der JVA Heidering der Zugang zum Urkundsbeamten verweigert wird. Ab diesem Datum kann sich die Aufsicht nicht mehr auf Unkenntnis berufen. Die Antwort blieb aus; die nächste Eskalation vom 25.07.2025 (Chronik Nr. 100) nimmt darauf Bezug.

Herkunft des Dokuments

Anlage 48_F2 (E-Mail-Beschwerde vom 20.06.2025): Anlage 48_F2.pdf / Anlage_48_F2.pdf

Hinweis: Beide im Drive-Ordner hinterlegten Dateien sind Screenshot-Exporte (Gmail) mit stark eingeschränkter OCR-Qualität; der vollständige Brieftext liegt aktuell nicht als durchsuchbarer Text vor. Die obige Zusammenfassung stammt aus der Diktion des Beschwerdeführers. Diese Beschwerde wird u.a. in der eidesstattlichen Erklärung vom 13.08.2025 (F2-107, Anlage 67_F2) als unbeantwortetes Schreiben angeführt.