⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins

Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.

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Zugang zum Gericht 27.08.2026

Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages — Übermittlung nicht zustande gekommen

Am 27.08.2026 unterzeichnete ich eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Anlage 191_F2). Der Versand per Post/Fax steht bevor; der Sendenachweis wird nachgereicht.

Gegenstand: die Sperrung meiner Videotelefonie am 17.07.2026 durch die JVA Heidering — ausdrücklich im Zusammenhang mit einer Videoansprache vom 02.06.2026, die sich auch an Mitglieder des Deutschen Bundestages richtete. Zur inhaltlichen Substanz der darin erhobenen Vorwürfe gegen Richter Groß und Oberstaatsanwalt Wachs wurde bei der Sperrung kein Wort geäußert; eine schriftliche, mit Rechtsbehelfsbelehrung versehene Entscheidung wurde zunächst nicht ausgehändigt.

Rechtliche Einordnung: Die Petition legt dar, warum eine Sanktion, die im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer an den Bundestag gerichteten Äußerung verhängt wird, die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und das Petitionsrecht selbst (Art. 17 GG) berührt.

Bitten an den Ausschuss: Prüfung der Vereinbarkeit mit Art. 5 und 17 GG; Einholung einer Stellungnahme der Senatsverwaltung für Justiz zur Rechtsgrundlage; Kenntnisnahme des laufenden Verfahrens nach § 109 StVollzG (LG Berlin I, Az. 595 StVK 126/26 Vollz).

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Ich behaupte nicht, dass jede Einschränkung der Kommunikationsmittel in Haft rechtswidrig wäre, und ich behaupte nicht, dass die handelnden Personen aus persönlicher Böswilligkeit gehandelt haben. Mein Vorwurf ist enger: Die Maßnahme wurde ausdrücklich mit dem Inhalt einer an den Bundestag gerichteten Meinungsäußerung begründet, nicht mit einem konkreten Regelverstoß.

Die vollständige, mit 30 im Einzelnen belegten Feststellungen dokumentierte Fassung dieses Falls ist verfügbar unter Für den Petitionsausschuss.

Berichtigung vom 02.09.2026: Diese Petition ist nie eingegangen

Die Petition wurde am 27.08.2026 unterzeichnet und zur Übermittlung per Telefax gegeben. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterhält jedoch keinen Faxanschluss mehr; seine Kontaktseite nennt nur Anschrift, Telefon und eine E-Mail-Adresse, die ausdrücklich nicht für Petitionen bestimmt ist. Die Übermittlung ist deshalb nicht zustande gekommen.

Die erste tatsächlich beim Bundestag eingegangene Petition ist E-208090 vom 31.08.2026, eingereicht über das Online-Formular (Anlage 196_F2, Chronik Nr. 191). Diese Berichtigung habe ich dem Ausschuss von mir aus mitgeteilt.

Herkunft des Dokuments

Anlage 191_F2 – Petition vom 27.08.2026: Dokumentseite · PDF

Bezugsdokumente: Für den Petitionsausschuss · Videoansprache vom 02.06.2026 (youtube.com/watch?v=PMXZ9zm35MI)

Sendenachweis: wird nachgereicht. Anlagen (Open Statement 20.07.2026, Antrag 20.07.2026, eidesstattliche Erklärung 17.07.2026/Anlage 146_F2) werden dem Bundestag in Kopie beigefügt.