⚖ Verteidigung gefunden — Träger für den Rechtshilfefonds gesucht

Wiederaufnahme: Eine Verteidigung außerhalb Berlins ist bereit. Gesucht wird eine gemeinnützige Organisation, die die Spenden verwaltet — das Geld geht an die Verteidigung, nicht an mich.

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Zugang zum Gericht 27.08.2026

Sachstandsanfrage an das Bundesverfassungsgericht — 48 Tage Schweigen

Am 27.08.2026 unterzeichnete ich eine Sachstandsanfrage an das Bundesverfassungsgericht (Anlage 190_F2). Der Versand per Fax steht bevor; der Sendenachweis wird nachgereicht.

Anlass: Am 10.07.2026 hatte ich fristgerecht eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az. 5 Ws 17/26, 12.06.2026) sowie gegen zwei Beschlüsse des Landgerichts Berlin I (Az. 599 StVK 215/25 Vollz, 04.11.2025 und 10.12.2025) eingereicht — mit 17 Anlagen, per Fax, Sendenachweis liegt vor. Zum Zeitpunkt der Einreichung war noch kein Aktenzeichen vergeben.

Der Befund: 48 Tage nach Einreichung liegt weder eine Eingangsbestätigung noch die Mitteilung eines Aktenzeichens vor. Nach eigener Erfahrung antwortet das Gericht üblicherweise innerhalb weniger Werktage mit einem vorläufigen Aktenzeichen.

Die Sachstandsanfrage bittet um kurzfristige Mitteilung, ob die Beschwerde eingegangen ist, unter welchem Aktenzeichen sie geführt wird, und um Bestätigung des Eingangs in Textform. Für den Fall eines Zustellungsfehlers wird die unverzügliche erneute Übersendung sämtlicher Unterlagen angeboten.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Ich behaupte nicht, dass ein Schweigen von 48 Tagen für sich genommen rechtswidrig ist — Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen sind bei komplexen Verfahren nicht ungewöhnlich, und das Ausbleiben einer Eingangsbestätigung sagt nichts über die Erfolgsaussichten aus. Ich dokumentiere ausschließlich den Zeitverlauf: Datum der Einreichung, Sendenachweis, und den bislang fehlenden Rückmeldeweg — als Tatsache, nicht als Vorwurf.

Eine ausführliche Chronologie dieses Verfahrens mit vollständigem Anlagenverzeichnis ist gesondert dokumentiert: Verfassungsbeschwerde vom 10.07.2026.

Statusverweis vom 26.09.2026

Der zum Zeitpunkt dieses Eintrags fehlende Rückmeldeweg ist inzwischen geschlossen: Mit Schreiben vom 01.09.2026 (Anlage 207_F2), mir zugegangen am 07.09.2026, bestätigte das Bundesverfassungsgericht den Eingang der Verfassungsbeschwerde vom 10.07.2026 und teilte das Aktenzeichen 2 BvR 1314/26 mit — siehe Chronik Nr. 199. Die Sachentscheidung selbst steht weiterhin aus.

Herkunft des Dokuments

Anlage 190_F2 – Sachstandsanfrage vom 27.08.2026: Dokumentseite · PDF

Bezugsdokument: Verfassungsbeschwerde vom 10.07.2026

Sendenachweis des Faxversands: wird nachgereicht.