Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Verzögerte Aushändigung des Rechtsbeschwerdeentwurfs
Anton Malkin übersandte mir den von ihm ausgedruckten vollständigen Entwurf meiner fristgebundenen Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin I vom 31.07.2026 (Az. 595 StVK 68/26 Vollz) als Einschreiben RT508494813DE an die JVA Heidering. Die Deutsche-Post-Sendungsverfolgung wies die Zustellung am Mittwoch, dem 19.08.2026, aus (Anlage 161_F2). Ein zusätzlich vorliegender Rückschein bestätigt: „Die Sendung wurde am 19.08.2026 zugestellt“ — entgegennehmende Person: „Wendland“, mit Unterschrift (Anlage 174_F2).
Am 20.08.2026 fragte ich die zuständige Sozialarbeiterin Frau Mahlow persönlich nach der Sendung und wies auf deren fristgebundenen Inhalt hin; sie erklärte, davon nichts zu wissen. Trotz einer am 21.08.2026 gegenüber Gericht, JVA und Petitionsausschuss dokumentierten Mehrfach-Intervention (siehe Nr. 184) wurde die Sendung zunächst nicht ausgehändigt.
Am 24.08.2026 um 17:30 Uhr erhielt ich sie schließlich — in geöffnetem Zustand. Im Empfangsjournal fehlte zunächst das Empfangsdatum; auf mein Verlangen trug die Bedienstete den 24.08.2026 ein. Ich vermerkte in ihrer Gegenwart auf dem Umschlag „Eingang 24.08.2026“ und unterschrieb. Ein Scan des Umschlags wird nachgereicht.
Die Verzögerung war wegen der am 11.09.2026 ablaufenden Rechtsbeschwerdefrist und der Formanforderung des § 118 Abs. 3 StVollzG besonders erheblich: Fünf Tage zwischen nachgewiesener Zustellung und tatsächlicher Aushändigung, bei einer Frist, die keine Verzögerung verzeiht.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Aufzuklären bleibt ausschließlich der interne Laufweg innerhalb der JVA ab der nachgewiesenen Annahme durch die Person „Wendland“ am 19.08.2026. Die Zustellung selbst ist doppelt belegt — durch Online-Sendungsverfolgung und durch individualisierten Rückschein. Damit ist nicht der Zugang der Sendung in den Verantwortungsbereich der JVA offen, sondern nur, was in den fünf Tagen danach intern geschah.
Herkunft des Dokuments
Anlage 161_F2 – Deutsche-Post-Sendungsverfolgung RT508494813DE: Google Drive
Anlage 174_F2 – Deutsche-Post-Rückschein: Google Drive
Fortsetzung: Nr. 184 — Eilantrag und Aufsichtsbeschwerde vor der Aushändigung · Nr. 185 — Nachträge nach Aushändigung