Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Antrag auf den Vollzugsplan, der seit elf Monaten fehlte
Mit förmlichem Antrag an die Anstaltsleitung der JVA Heidering, per Fax und mit Kopie an die Pressestelle der Senatsverwaltung für Justiz sowie an einen Journalistenverteiler, habe ich die unverzügliche Erstellung, Eröffnung und Aushändigung meines Vollzugs- und Eingliederungsplans sowie die Durchführung der vorgeschriebenen Vollzugsplankonferenz verlangt. Frist: 14 Tage.
Das Berliner Vollzugsrecht verlangt den Plan regelmäßig innerhalb von sechs Wochen nach Übermittlung der rechtskräftigen Entscheidung an die Anstalt. Rechtskraft: 07.05.2025. Verlegung nach Heidering: 10.06.2025. Am Tag dieses Antrags existierte weder ein Plan noch eine Konferenz.
Der Antrag stellt zugleich klar, was er nicht begehrt: keine Gefälligkeiten, keine Begnadigung, keine pauschale Nachsicht — sondern eine öffentliche, rechtsstaatliche Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht. Für den Fall der Ablehnung wird eine rechtsmittelfähige Entscheidung verlangt, unter Verweis auf §§ 108, 109 StVollzG.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Dieser Antrag ist der Ausgangspunkt für alles, was danach kommt. Der Vollzugs- und Eingliederungsplan vom 17.04.2026, der die Missbrauchsgefahr auf meinen „Kampf gegen die deutsche Justiz“ stützt, ist erst drei Monate nach diesem Schreiben entstanden — und rund elf Monate nach Eintritt der Rechtskraft.
Am selben 17.04.2026 datiert das Diagnostikverfahren, aus dem sämtliche späteren Zuschreibungen stammen. Das Dokument, das mir seither entgegengehalten wird, existierte also nur, weil ich seine Erstellung förmlich erzwungen hatte.
Unter Ziffer 4 nehme ich Bezug auf Anlage 84_F2, wonach am 11.08.2025 mit der Senatsverwaltung eine „gemeinsame Linie“ erarbeitet wurde, und bitte um dienstliche Prüfung dieses Vorbringens. Ich stelle es nicht als feststehend dar.
Herkunft des Dokuments
Anlage 94_F2 – Antrag vom 16.01.2026 an die Anstaltsleitung der JVA Heidering.
Dieses Dokument fehlte bis zum 30.08.2026 in der Chronologie Fall 2 und auf der Website. Es ist nachträglich erschlossen worden; die Lücke wird offen vermerkt. Der Antrag nennt als Datum der Inhaftierung den 22.12.2022, an anderer Stelle steht der 14.12.2022 — die Abweichung ist ungeklärt.