⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins

Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.

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Zugang zum Gericht31.08.2026

Petition E-208090 beim Deutschen Bundestag eingereicht

Über das Online-Formular des Petitionsausschusses eingereicht und unter der Nummer E-208090 registriert. Gefordert wird erstens die Ergänzung des § 260 Abs. 5 Satz 1 StPO, damit die zwingend vorgeschriebene Liste der angewendeten Strafvorschriften nach Eintritt der Rechtskraft und nach der Revisionsentscheidung nicht mehr nachgetragen werden kann; zweitens die Klärung, wie der Bundestag sicherstellt, dass die Wahrnehmung des Petitions- und Meinungsäußerungsrechts ihm gegenüber im Strafvollzug nicht zu Nachteilen führt.

Die Petition stellt ausdrücklich klar, dass eine Überprüfung des eigenen Strafverfahrens nicht beantragt wird.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat keinen Faxanschluss mehr, und aus der Haft kann ich nicht auf dem Postweg versenden. Das Online-Formular war der einzige Weg, der mir offenstand. E-208090 ist damit die erste an den Bundestag gerichtete Petition, deren Eingang technisch belegt ist.

Ergänzende Unterlagen sind nach den Hinweisen des Ausschusses erst nach Erhalt des Aktenzeichens auf dem Postweg nachzureichen. Bis dahin verweise ich auf die Dokumentation.

Herkunft des Dokuments

Anlage 196_F2 – Bestätigungsausdruck des Petitionsportals, sieben Seiten, Petition E-208090 vom 31.08.2026.

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