Am 27.05.2025 wurde die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des 5. Strafsenats vollständig zur Niederschrift gebracht.
Das Anlagenverzeichnis hebt hervor, dass damit die Gehörsverletzung gemäß § 356a StPO geltend gemacht wurde.
Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-1-Drive-Index kein gesondertes Dokument auffindbar. Das zur Niederschrift genommene Protokoll dieser Anhörungsrüge ist vollständig unter F2-077 (Anlage 40_F2) dokumentiert.