Am 28.05.2025 wurde ein Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung gestellt. Die vollständige Fassung ging nach dem Anlagenverzeichnis am 29.05.2025 beim BGH ein; daneben wurde eine verkürzte Fassung zur Niederschrift gefertigt.
Der Antrag sollte irreparable Nachteile während des laufenden Rechtsbehelfsverfahrens verhindern und steht im Zusammenhang mit § 32 BVerfGG und Art. 19 Abs. 4 GG.
Hinweis: Für dieses Ereignis ist im Fall-1-Drive-Index kein gesondertes Dokument auffindbar. Die ausführliche postalische Fassung dieses Antrags ist vollständig unter F2-079 (Anlage 46_F2) dokumentiert, die zur Niederschrift genommene Kurzfassung unter F2-078 (Anlage 42_F2).