Fall 2 Zur Prüfung 02.08.2025

Willkürliche „Eingangsbestätigung“ auf meine Beschwerde vom 25.07.2025 (siehe Punkt 100)…

Willkürliche „Eingangsbestätigung“ auf meine Beschwerde vom 25.07.2025 (siehe Punkt 100)

Die am 01.08.2025 erfolgte rechtswidrige Verweigerung der Aushändigung meines geöffneten Briefes durch den Stationsbeamten der JVA Heidering, Herrn Mattusch, betrachte ich als gezielte und „kreative“ Reaktion bzw. willkürliche Eingangsbestätigung auf meine formelle Beschwerde vom 25.07.2025 bei der Senatsverwaltung für Justiz Berlin (Anlage 58_F2, RR 9480 3438 2DE). Durch diese Aktion wurde meine angekündigte Kontaktaufnahme zum EGMR in schwerwiegender Weise erneut behindert und mein Recht auf Zugang zur Justiz aktiv unterdrückt. Die Ereignisse sind in meiner eidesstattlichen Erklärung vom 02.08.2025 dokumentiert (Anlage 61_F2).

Herkunft des Dokuments

Dieser Eintrag ist Dmitry Bagrashs eigene Einordnung der beiden bereits an anderer Stelle vollständig dokumentierten Vorgänge: Beschwerde vom 25.07.2025 (Anlage 58_F2) unter F2-100; Eidesstattliche Erklärung vom 02.08.2025 (Anlage 61_F2) unter F2-101. Der vollständige Text beider Dokumente wird dort geführt, um Dopplung zu vermeiden.

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