Am 04.08.2025, nach Beginn meines Hungerstreiks, wurde mir der zuvor einbehaltene und geöffnete Brief mit EGMR-Beschwerdeentwürfen am Nachmittag verspätet ausgehändigt. Wiederholungsgefahr besteht.
Hinweis: Für dieses Ereignis ist kein eigenes Dokument hinterlegt; es handelt sich um eine kurze Tatsachenfeststellung des Beschwerdeführers. Der zuvor einbehaltene Brief und die Umstände seiner Zurückhaltung sind in der eidesstattlichen Erklärung vom 02.08.2025 (F2-101) und in der rechtlichen Bewertung der Postkontrolle (F2-105, Anlage 63_F2) ausführlich dokumentiert.