Zugang nach dem 20.04.2026 – Eingangsbestätigung des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin.
Ich erhielt die Eingangsbestätigung des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin zu meiner Eingabe vom 20.04.2026. Das Schreiben bestätigt, dass meine Zuschrift beim Abgeordnetenhaus von Berlin eingegangen ist und beim Petitionsausschuss unter einem Geschäftszeichen geführt wird. Zugleich wird mitgeteilt, dass die Bearbeitung wegen erforderlicher Ermittlungen einige Zeit in Anspruch nehmen könne und dass der Eingang nachgereichter Schreiben aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht gesondert bestätigt werde.
Diese Eingangsbestätigung ist wichtig, weil sie dokumentiert, dass die parlamentarische Eingabe nach dem zuvor fehlerhaften Faxversuch tatsächlich beim Abgeordnetenhaus beziehungsweise Petitionsausschuss angekommen ist. Damit ist der parlamentarische Weg nun nachweisbar eröffnet. Zugleich bleibt zu dokumentieren, dass die ursprüngliche Übermittlung an die Präsidentin des Abgeordnetenhauses über die
Anlage 119_F2 (Eingangsbestätigung des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin) (Original, gescannt — OCR-Qualität eingeschränkt, Volltext-Wiedergabe folgt nach besserer Digitalisierung): Anlage_119_F2.pdf