Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Drei gerichtliche Schreiben, die den Sommer über liefen
31.07.2026, Zugang 11.08.2026. Das Landgericht Berlin I weist meinen Antrag nach §§ 109 ff. StVollzG gegen den Vollzugs- und Eingliederungsplan, gegen die Versagung des offenen Vollzugs und gegen die Versagung der Lockerungen zurück. Der Beschluss hält fest, die von mir dokumentierten Rechtsschutzhandlungen seien nicht gescannt oder gesichtet und nicht zur Entscheidungsgrundlage gemacht worden; ihre Einzelheiten seien für die Entscheidung nach § 109 StVollzG nicht relevant gewesen.
30.07.2026, Zugang 05.08.2026, 19:20 Uhr. Das Gericht übersendet mir die Stellungnahme der JVA Heidering vom 28.07.2026 zur Videotelefoniesperre nebst Anlagen und bittet um Kenntnisnahme sowie gegebenenfalls um eine abschließende Stellungnahme binnen drei Wochen. Die Anstalt beantragt die Zurückweisung meines Antrags.
18.08.2026, Zugang 20.08.2026. Das Gericht übersendet der JVA Heidering eine Ablichtung meines modifizierten Antrags vom 14.08.2026 auf gerichtliche Entscheidung und bittet — wegen der geänderten Anträge und des zusätzlichen Eilantrags — um Stellungnahme binnen einer Woche. Eine Abschrift dieses Schreibens ging an mich.
Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash
Der dritte Vorgang ist der wichtigste: Das Gericht hat der Anstalt eine Frist von einer Woche gesetzt. Das Verfahren zur Videotelefoniesperre ist damit aktiv, während die Sperre selbst bis zum 16.10.2026 läuft.
Zum ersten Vorgang: Ein Beschluss, der ausdrücklich festhält, dass die dokumentierten Rechtsschutzhandlungen nicht gesichtet wurden, entscheidet über einen Vollzugsplan, der genau diese Handlungen zur Grundlage der Missbrauchsgefahr macht.
Herkunft des Dokuments
Anlage 157_F2 – Beschluss vom 31.07.2026 (vollständige Fassung mit Zustellumschlag). Anlage 158_F2 – Übersendung der JVA-Stellungnahme vom 28.07.2026. Das Schreiben vom 18.08.2026 ist als Scan gesichert und wird nachgetragen.