⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins

Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.

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Zugang zum Gericht14.08.2026

Abschließende Stellungnahme zur Videotelefoniesperre und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

Im Verfahren 595 StVK 126/26 Vollz habe ich meine abschließende Stellungnahme eingereicht und zugleich vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Angegriffen wird die Verhältnismäßigkeit der dreimonatigen Vollsperre der Videotelefonie vom 17.07.2026.

Zugleich bitte ich um Aufklärung, auf welchem Informationsweg mein Presseanschreiben vom 12.07.2026 beziehungsweise die Videoverlinkung von der Senatsverwaltung in die Anstalt gelangte.

Parallel veröffentlichte ich ein Open Statement zur Sperre, das mein fortbestehendes Interesse an einer gerichtlichen Feststellung festhält — wegen Wiederholungsgefahr und wegen des Eingriffs in die Meinungs- und journalistische Betätigungsfreiheit.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Eine Weisung der Senatsverwaltung behaupte ich ausdrücklich nicht. Der Informationsweg ist mir unbekannt; ich bezeichne ihn als aufklärungsbedürftig und nicht als feststehend. Diese Zurückhaltung halte ich in allen Schriftsätzen durch.

Dieselbe Bitte habe ich am 01.09.2026 an die Senatsverwaltung für Justiz gerichtet — dort verbunden mit der Frage nach § 147 GVG, wie meine Anzeige gegen Oberstaatsanwalt Wachs bearbeitet worden ist.

Herkunft des Dokuments

Anlage 159_F2 – abschließende Stellungnahme mit Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Anlage 160_F2 – Open Statement vom selben Tag.

Anlage 159_F2 → · Anlage 160_F2 →