Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.
Details →Landgericht Berlin I eröffnet neues Verfahren: 595 StVK 134/26 Vollz
Mit zwei Schreiben vom 18.09.2026 übermittelt das Landgericht Berlin I unter dem neuen Aktenzeichen 595 StVK 134/26 Vollz (Verfahren „Dmitry Bagrash ./. Justizvollzugsanstalt Heidering“) mir eine Abschrift des Schreibens, das es am selben Tag an die JVA Heidering als Antragsgegnerin gerichtet hat. Dieses Schreiben, gezeichnet vom Richter Peters, übersendet der Anstalt mein Schreiben vom 17.09.2026 und räumt ihr eine Frist von 10 Tagen zur Stellungnahme ein.
Das Aktenzeichen ist neu und unterscheidet sich von 595 StVK 126/26 Vollz, unter dem das Landgericht am 11.09.2026 den Bescheid zur Videosperre aufgehoben hatte (Chronik Nr. 203). Der Inhalt meines Schreibens vom 17.09.2026 selbst ist aus den vorliegenden zwei Seiten nicht ersichtlich; dokumentiert ist hier zunächst nur die Eröffnung des Verfahrens. Zugegangen sind mir beide Schreiben am 22.09.2026.
Herkunft des Dokuments
Anlage 221_F2 – Anschreiben des Landgerichts und beglaubigte Abschrift des Schreibens an die JVA Heidering, 2 Seiten, fotografiert und aufbereitet.
221_F2 → · Vorangegangener Beschluss 218_F2 (595 StVK 126/26 Vollz) →