Dahms
Diese Seite betrifft die Bearbeitung meines dringenden Antrags auf Ausführung zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Juni 2025.
1Eine Vollzugsbedienstete entscheidet über eine Frage der Fristwahrung
Am 13.06.2025 wurde mein Antrag mit der Feststellung abgelehnt, die einschlägigen Fristen seien bereits vor meiner Verlegung abgelaufen. Ob eine prozessuale Frist abgelaufen ist, ist eine Rechtsfrage, über die das Gericht entscheidet. Die Verzögerung selbst war zudem dadurch entstanden, dass meine Anhörungsrüge in der abgebenden Anstalt nicht vollständig protokolliert worden war.
2Mündlich statt schriftlich — und damit nicht anfechtbar
Die Ablehnung erging mündlich. Ein schriftlicher, mit Rechtsbehelfsbelehrung versehener Bescheid wurde nicht erteilt. Erst nach einem Hungerstreik vom 04. bis 11.08.2025 wurde eine einmalige Ausführung ermöglicht — 54 Tage nach Zugang der maßgeblichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.