Frau Sauer und Frau Lukas
Diese Seite betrifft den 15.01.2025 — den Tag, an dem die Aufnahme meiner Revisionsbegründungsergänzung zu Protokoll erstmals verweigert wurde. Mein Vorwurf richtet sich nicht gegen die handelnden Personen persönlich, sondern gegen die Stelle, von der die Anweisung ausging.
1Die Verweigerung am 15.01.2025, 9:15 Uhr
Die Urkundsbeamtin verweigerte die Annahme trotz meines Hinweises, dass die Ergänzungsfrist nach § 345 StPO noch nicht abgelaufen war. Als Begründung wurde ein formloser Brief des Vorsitzenden vom 12.12.2024 genannt, wonach die Frist bereits abgelaufen sei, sowie eine Weisung der Gruppenleiterin, die Annahme unter keinen Umständen zuzulassen. Der Vorgang ist an Eides statt erklärt (Anlage 9_F2).
2„Direkte Anweisung vom Landgericht“
Die Gruppenleiterin gab an, unter direkter Anweisung des Landgerichts zu handeln. Wer diese Anweisung erteilt hat, ist mir nicht mitgeteilt worden; nach meiner Vermutung ist der Vorsitzende des Ausgangsverfahrens gemeint. Das bleibt eine Vermutung — belegt ist allein die Angabe, dass eine Anweisung bestand.
3Der Beginn einer Reihe
Der 15.01.2025 war der erste von zahlreichen Vorgängen dieser Art. Weitere Verweigerungen sind dokumentiert am 24.02., 12.03., 14.03., 18.03. und 24.03.2025 — sämtlich vor der Revisionsentscheidung vom 07.05.2025.