Diese Seite betrifft den 15.01.2025 — den Tag, an dem die Aufnahme meiner Revisionsbegründungsergänzung zu Protokoll erstmals verweigert wurde. Mein Vorwurf richtet sich nicht gegen die handelnden Personen persönlich, sondern gegen die Stelle, von der die Anweisung ausging.

1Die Verweigerung am 15.01.2025, 9:15 Uhr

Die Urkundsbeamtin verweigerte die Annahme trotz meines Hinweises, dass die Ergänzungsfrist nach § 345 StPO noch nicht abgelaufen war. Als Begründung wurde ein formloser Brief des Vorsitzenden vom 12.12.2024 genannt, wonach die Frist bereits abgelaufen sei, sowie eine Weisung der Gruppenleiterin, die Annahme unter keinen Umständen zuzulassen. Der Vorgang ist an Eides statt erklärt (Anlage 9_F2).

§ 345 Abs. 2 StPO · § 344 Abs. 2 StPO · § 156 StGB (eidesstattliche Erklärung)
Bedeutung: Die Aufnahme zu Protokoll ist nach meiner Auffassung eine gebundene Amtspflicht — geprüft wird die Form, nicht der Inhalt und nicht die Erfolgsaussicht. Chronik Nr. 15

2„Direkte Anweisung vom Landgericht“

Die Gruppenleiterin gab an, unter direkter Anweisung des Landgerichts zu handeln. Wer diese Anweisung erteilt hat, ist mir nicht mitgeteilt worden; nach meiner Vermutung ist der Vorsitzende des Ausgangsverfahrens gemeint. Das bleibt eine Vermutung — belegt ist allein die Angabe, dass eine Anweisung bestand.

§ 21 GVG · Art. 19 Abs. 4 GG · Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
Bedeutung: Eine Weisung, eine formgerechte Erklärung nicht entgegenzunehmen, ist mir rechtlich nicht erklärbar. Am Folgetag wurde dieselbe Ergänzung teilweise aufgenommen — die Aufnahme war also möglich. Chronik Nr. 18 · Dossier Groß

3Der Beginn einer Reihe

Der 15.01.2025 war der erste von zahlreichen Vorgängen dieser Art. Weitere Verweigerungen sind dokumentiert am 24.02., 12.03., 14.03., 18.03. und 24.03.2025 — sämtlich vor der Revisionsentscheidung vom 07.05.2025.

§ 345 Abs. 2 StPO · § 311 StPO · Art. 19 Abs. 4 GG
Bedeutung: Der Beschluss der Vorsitzenden des 5. Strafsenats vom 07.05.2025 führt gerade die Protokollaufnahmen als Beleg dafür an, ich sei nicht behindert worden. Dossier 5. Strafsenat, Punkt 4
Quellen: Anlage 9_F2 (eidesstattliche Erklärung vom 15.01.2025) · Chronik Fall 2 Nr. 15, 18, 24, 26, 29, 31. Diese Seite gibt die Darstellung und rechtliche Einordnung von Dmitry Bagrash wieder und unterscheidet zwischen dokumentierten Vorgängen und Angaben des Betroffenen.