Grenz-Dorenburg
Diese Seite betrifft ein einzelnes, namentlich gezeichnetes Schreiben in der Kette meiner Strafanzeige vom 02.09.2026 gegen VRiLG Groß und OStA Wachs. Sie nennt die Person nur im Zusammenhang mit dem, was sie gezeichnet hat, und ordnet es nach dem Schema Fakt – Beleg – Norm – Bedeutung ein; zu jedem Punkt steht eine Gegenhypothese. Die Seite gibt meine Einschätzung wieder und ersetzt keine dienstrechtliche oder gerichtliche Feststellung. Für die Person gilt die Unschuldsvermutung.
1Die Beschwerde über die Generalstaatsanwaltschaft geht zur Stellungnahme an die Generalstaatsanwaltschaft
Am 21.10.2026 beschwerte ich mich bei der Senatsverwaltung für Justiz als Aufsichtsbehörde darüber, dass die Generalstaatsanwaltschaft selbst über die Abgabe der Anzeige gegen ihren Ankläger entschieden hatte. Die Antwort vom 26.10.2026 (bei mir am 03.11.2026), gezeichnet im Auftrag von Grenz-Dorenburg: