Diese Seite betrifft ein einzelnes, namentlich gezeichnetes Schreiben in der Kette meiner Strafanzeige vom 02.09.2026 gegen VRiLG Groß und OStA Wachs. Sie nennt die Person nur im Zusammenhang mit dem, was sie gezeichnet hat, und ordnet es nach dem Schema Fakt – Beleg – Norm – Bedeutung ein; zu jedem Punkt steht eine Gegenhypothese. Die Seite gibt meine Einschätzung wieder und ersetzt keine dienstrechtliche oder gerichtliche Feststellung. Für die Person gilt die Unschuldsvermutung.

1Die Beschwerde über die Generalstaatsanwaltschaft geht zur Stellungnahme an die Generalstaatsanwaltschaft

Am 21.10.2026 beschwerte ich mich bei der Senatsverwaltung für Justiz als Aufsichtsbehörde darüber, dass die Generalstaatsanwaltschaft selbst über die Abgabe der Anzeige gegen ihren Ankläger entschieden hatte. Die Antwort vom 26.10.2026 (bei mir am 03.11.2026), gezeichnet im Auftrag von Grenz-Dorenburg:

„Ihre als sachliche Dienstaufsichtsbeschwerde gewertete Eingabe habe ich an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin weitergeleitet, da ich verpflichtet bin, dieser zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“ — F2-242
§ 147 Nr. 2 GVG (Aufsicht der Landesjustizverwaltung) · Art. 17 GG
Bedeutung: Damit liegt die Beschwerde über die Generalstaatsanwaltschaft zur Stellungnahme bei der Generalstaatsanwaltschaft – wie schon die Anzeige gegen ihren eigenen Ankläger. Entschieden wird in der Senatsverwaltung erst, wenn die Generalstaatsanwaltschaft nicht abhilft.
GegenhypotheseDie Anhörung der betroffenen Behörde vor einer aufsichtlichen Entscheidung ist üblich und kann rechtlich geboten sein; das Schreiben kündigt eine eigene Prüfung ausdrücklich an.
Was fehltEine Frist und eine Aussage zur Sache selbst – ob eine Behörde über die Anzeige gegen ihren eigenen Beamten entscheiden soll.
Quellen: F2-242 (Schreiben vom 26.10.2026, Abschrift nach Diktat; Scan folgt) · vorher: Leitende Oberstaatsanwältin Scheinichen · siehe auch Frau Hehmann (Senatsverwaltung, 14.09.2026) · Kette: Strafanzeige Groß/Wachs. Diese Seite gibt die Darstellung und rechtliche Einordnung von Dmitry Bagrash wieder.