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Analyse · Stand 7. August 2026

Wem nützt es?
Zur Erzählung vom Auftrag aus Russland

Nach meinen Informationen wird gegenüber Redaktionen die Erzählung verbreitet, ich führe meine Auseinandersetzung mit der deutschen Justiz im Auftrag einer Stelle in Russland. Ich kann diese Erzählung nicht mit einem Dokument belegen — ich kenne sie aus Rückmeldungen. Deshalb behandle ich sie hier nicht als Tatsache, sondern als Behauptung, der ich Dokumente entgegenhalte.

Ich verteidige mich dagegen nicht. Ich stelle stattdessen eine Frage, die sich beantworten lässt.

Die Frage

Beide Sätze zugleich sind nicht haltbar. Einer von ihnen muss fallen.

Wenn russische Dienste in diesem Verfahren eine Rolle spielen —

warum wurde diese Möglichkeit dann nie ermittelt? In den mir bekannten Vorgängen findet sich dazu kein einziger Ermittlungsansatz. Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, dass die Vorrichtung dreizehn Tage unbemerkt lag und dass dabei meine DNA gesichert wurde. Ein Ermittlungsauftrag in diese Richtung ist mir nicht bekannt.

Wenn russische Dienste keine Rolle spielen —

warum wird dann gegenüber Journalistinnen und Journalisten die Erzählung verbreitet, ich handelte im Auftrag aus Russland? Eine Behauptung, die keine Ermittlung nach sich zieht, ist keine Erkenntnis. Sie ist eine Einordnung meiner Person, die eine inhaltliche Auseinandersetzung mit meinem Vorbringen ersetzt.

Beides zugleich geht nicht. Ich bitte darum, eine der beiden Möglichkeiten zu wählen — und sie dann zu Ende zu prüfen.

Was dokumentiert ist

Diese Punkte stammen nicht von mir, sondern aus Erklärungen und Entscheidungen anderer — darunter aus Moskau.

  • Am 1. September 2023 hat die russische Generalstaatsanwaltschaft Unkremlin e.V. als „unerwünschte Organisation“ eingestuft. Damit ist die Mitwirkung in meinem Verein für Menschen in Russland strafbewehrt. Diese Entscheidung stammt vom russischen Staat selbst. Sie lässt sich mit der Annahme, ich arbeite für ihn, nicht sinnvoll zusammenbringen.
  • Die russische Delegation bei der OSZE hat Unkremlin e.V. zweimal namentlich in offiziellen Erklärungen genannt — am 24. September 2021 im Zusammenhang mit der Dumawahl und am 8. April 2022 (OSZE-Dokument PC.DEL/526/22). Auch das sind russische Quellen.
  • Am 17. September 2021 ordnete Oberstaatsanwalt Raupach nach meiner Darstellung persönlich die sofortige Beschlagnahme meines Banners „Putin is a Killer“ an — bei einer angemeldeten Aktion gegenüber der russischen Botschaft, am Wochenende der Dumawahl. Das anschließende Verfahren gegen mich wurde nach § 170 StPO eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt lag der mir später zur Last gelegte Vorwurf noch mehr als ein halbes Jahr in der Zukunft.
  • Meine politische Arbeit ist seit 2020 öffentlich und fotografisch dokumentiert — Demokratie-Camp, Mahnwachen, Aktionen gegenüber der Botschaft, Berichterstattung in der Presse im September 2021.
  • Die Vorrichtung lag dreizehn Tage unbemerkt und setzte sich nicht um. Das Urteil selbst hält fest, dass sie nicht umsetzte. Eine unabhängige gutachterliche Stellungnahme vom 2. Juli 2026 kommt zu dem Ergebnis, dass sie so nicht funktionieren konnte.
Meine BewertungIch halte die Provokation mit dem Kanister für einen Vorgang, dessen wesentliches Ergebnis die Erfassung meiner DNA und die Unterbrechung meiner legalen politischen Arbeit war. Das ist ausdrücklich meine Hypothese und keine belegte Tatsache. Belegt ist allein: Ich habe seit Dezember 2022 nicht mehr öffentlich gegen den russischen Präsidenten demonstriert.

Warum diese Erzählung wirkt

Sie wirkt, weil sie in eine richtige Sorge eingebettet ist. Die hybride Einflussnahme des russischen Staates in Deutschland ist real, und Behörden tun gut daran, ihr nachzugehen. Genau deshalb ist es so wirksam, einen unbequemen Beschwerdeführer in ihre Nähe zu rücken: Wer einmal in diesen Verdacht geraten ist, muss nicht mehr widerlegt werden. Es genügt, ihn nicht anzuhören.

Der Preis dieser Bequemlichkeit ist hoch. Wenn der Verdacht zutrifft, wird nicht ermittelt und ein tatsächlicher Vorgang bleibt unaufgeklärt. Wenn er nicht zutrifft, ersetzt er die Prüfung von Tatsachen, auf die ich Anspruch habe. In beiden Fällen dient er nicht der Aufklärung, sondern ihrer Vermeidung.

Ich behaupte nicht, dass eine bestimmte Person diese Erzählung in die Welt gesetzt hat. Ich kenne sie aus Rückmeldungen und kann sie keinem Dokument zuordnen. Sollte eine Behörde eine solche Einordnung tatsächlich gegenüber Medien vertreten haben, bitte ich darum, sie mir schriftlich mitzuteilen — dann kann ich mich dazu äußern. Bis dahin bleibt es bei der Frage in Abschnitt eins.

Was ich beantrage

  • Dass geprüft und aktenkundig beantwortet wird, ob im Verfahren 522 Ks 5/23 jemals ein Ermittlungsansatz zu einer möglichen Beteiligung ausländischer Dienste verfolgt wurde — und wenn nein, aus welchem Grund.
  • Dass mir Akteneinsicht gewährt wird, damit ich das selbst überprüfen kann, statt es behaupten zu müssen.
  • Dass jede Einordnung meiner Person gegenüber Dritten schriftlich erfolgt und mir zugänglich gemacht wird, damit ich ihr entgegentreten kann.