⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins

Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.

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Zugang zum Gericht 28.08.2026

Eidesstattliche Versicherung zum letzten Wort, zu dessen Unterbrechungen und zum Besuch von Prof. Dr. Heinemann-Grüder

Am 28.08.2026 habe ich eine eidesstattliche Versicherung nach § 156 StGB unterzeichnet. Sie betrifft drei Sachverhalte, zu denen mir kein amtliches Protokoll zugänglich gemacht worden ist und die deshalb bisher allein auf meiner Darstellung beruhten.

I. Der Inhalt des letzten Wortes am 22.07.2024

Ich versichere, am Ende meines letzten Wortes vor dem Landgericht Berlin I sinngemäß erklärt zu haben, dass ich nach meiner Entlassung mein eigenes Strafverfahren vom Deutschen Bundestag untersuchen lassen werde — damit das System zur Aufdeckung und Neutralisierung russischer Agenten in Deutschland geändert werden kann. Ausdrücklich bezogen auf mein eigenes Verfahren und die daran beteiligten Berliner Justiz- und Sicherheitsbehörden.

II. Die Unterbrechungen

Ich versichere, während des letzten Wortes mindestens dreimal unterbrochen worden zu sein: bei der Darstellung meiner politischen Tätigkeit, bei der Beschlagnahme des Banners „Putin is a Killer“ im September 2021 und beim Vortrag zur Corona-Soforthilfe und zur Rambach Industrie GmbH. Bei der ersten Unterbrechung wurde mir sinngemäß erklärt, meine politische Tätigkeit sei irrelevant, und die Entziehung des letzten Wortes in Aussicht gestellt.

III. Der Besuch im September 2024

Ich versichere, dass der Besuch von Prof. Dr. Andreas Heinemann-Grüder Anfang September 2024 unter Beobachtung des Landeskriminalamts stand und mir ausdrücklich untersagt wurde, mit ihm über mein laufendes Strafverfahren zu sprechen.

Was diese Versicherung ausdrücklich nicht behauptet

Ziffer 13: Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der angekündigten parlamentarischen Untersuchung und den nachfolgenden Entscheidungen von Justiz und Vollzug wird nicht behauptet. Versichert wird allein, dass die Ankündigung so abgegeben wurde. Ziffer 12 stellt klar, dass Äußerungen Dritter dem Sinn nach und nicht als wörtliches Zitat wiedergegeben werden.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Ich unterzeichne diese Versicherung, weil ich die Grenze zwischen Beleg und Behauptung auf dieser Website ernst nehme. Der Vorgang war bisher als meine Darstellung gekennzeichnet, weil mir das Sitzungsprotokoll der Hauptverhandlung bis heute nicht zugänglich gemacht worden ist. Mit dieser Erklärung stelle ich mich für denselben Inhalt unter die Strafdrohung des § 156 StGB.

Schriftlich aktenkundig ist der Kern seit dem 20.01.2025: Eine Rechtspflegerin des Amtsgerichts Tiergarten nahm meine Erklärung an zwei Terminen in der JVA Moabit zur Niederschrift; sie ist Bestandteil der Ergänzung zur Revisionsbegründung Teil 1. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 19.06.2025 festgehalten, dass ihm die Ergänzungen bis einschließlich Teil 7 am 07.05.2025 vorlagen.

Die Frage, die daraus folgt, richtet sich nicht an mich: Wenn eine Ankündigung, die eigene Institution parlamentarisch untersuchen zu lassen, seit Januar 2025 in der Akte steht — warum hat bis heute keine Stelle geprüft, ob die danach getroffenen Entscheidungen davon unbeeinflusst waren?

Herkunft des Dokuments

Anlage 192_F2 – Eidesstattliche Versicherung nach § 156 StGB, unterzeichnet in Großbeeren am 28.08.2026, 14 Ziffern in vier Abschnitten. Das unterzeichnete Original ist im Volltext einsehbar.

Anlage 192_F2 — unterzeichnetes Original ansehen →

Zugehörige Belege: Ergänzung zur Revisionsbegründung Teil 1 (20.01.2025) · Entpflichtung der Verteidiger (12.09.2024)