⚖ Dringend: Strafverteidiger gesucht — außerhalb Berlins

Politischer Häftling, EGMR-Beschwerde eingereicht, Abschiebungsdrohung. Beispielloser Widerstand der Berliner Staatsanwaltschaft zu erwarten. Anwalt muss außerhalb Berlins ansässig sein.

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Zugang zum Gericht01.09. / 07.09.2026

Karlsruhe registriert die Verfassungsbeschwerde vom 10.07.2026: 2 BvR 1314/26

Mit Schreiben vom 01.09.2026 teilt die Geschäftsstelle des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit, dass meine Verfassungsbeschwerde vom 10.07.2026 am selben Tag dort eingegangen und unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1314/26 eingetragen worden ist. Bei weiterem Schriftverkehr ist dieses Aktenzeichen anzugeben.

Zugang bei mir: 07.09.2026 um 17:20 Uhr — 59 Tage nach der Einreichung und elf Tage nach meiner ersten Sachstandsanfrage vom 27.08.2026 (Anlage 190_F2). Einen ursächlichen Zusammenhang behaupte ich nicht; ich halte die Abfolge fest.

Was das Aktenzeichen bedeutet — und was nicht

Ein Aktenzeichen der Reihe BvR bezeichnet die Eintragung im Verfahrensregister des Senats. Es besagt nicht, dass die Beschwerde bereits zugestellt, kommuniziert oder inhaltlich geprüft worden ist. Eine solche Behauptung erhebe ich nicht. Fest steht allein: Die Beschwerde ist eingegangen und registriert.

Kommentar — Einschätzung von Dmitry Bagrash

Für mich ist die Eingangsbestätigung mehr als eine Formalie. Ich kann aus der Anstalt nicht auf dem Postweg versenden; jede Übermittlung läuft per Telefax über Dritte. Ohne Aktenzeichen weiß ich nicht, ob ein fristgebundener Schriftsatz sein Ziel erreicht hat — und ich habe in diesem Jahr mehrfach erlebt, dass Sendungen ihr Ziel verfehlten, ohne dass ich davon erfuhr.

Offen bleibt die zweite Verfassungsbeschwerde vom 01.09.2026, übermittelt am 02.09.2026 um 17:16 Uhr, 17 Seiten, Übertragung OK (197_F2, 199_F2). Zu ihr liegt bis heute weder eine Eingangsbestätigung noch ein Aktenzeichen vor. Ich habe deshalb am 08.09.2026 eine zweite Sachstandsanfrage übermittelt — beschränkt auf diese eine Frage.

Herkunft des Dokuments

Anlage 207_F2 – Schreiben des Bundesverfassungsgerichts, Zweiter Senat, Geschäftsstelle, vom 01.09.2026, gez. Keck, Amtsinspektorin.

Dokument ansehen → · Dossier zur Beschwerde vom 10.07.2026 · Dossier zur Beschwerde vom 01.09.2026