Dr. Busse-Muskala
Diese Seite betrifft die Entscheidungen über meine Anträge zum Zugang zum Urkundsbeamten im Verfahren 599 StVK 215/25 Vollz sowie einen ungeklärten Postvorgang.
1Der Eilantrag — fünf Monate nach Antragstellung beschieden
Mein Antrag datiert vom 11.06.2025 und war ausdrücklich auf laufende Fristen gestützt. Die Zurückweisung des Antrags auf einstweilige Anordnung erging am 04.11.2025, die Entscheidung in der Hauptsache am 10.12.2025. Zu diesem Zeitpunkt waren die Fristen, um deren Wahrung es ging, seit Monaten abgelaufen.
2Entschieden wurde über Termine vor der Verlegung
Die Entscheidung stützt sich darauf, mir sei am 27.05., 28.05. und 06.06.2025 Zugang zum Urkundsbeamten gewährt worden. Diese Termine liegen sämtlich vor meiner Verlegung in die JVA Heidering am 10.06.2025 und betreffen nicht den Antrag, um den es ging.
3Der Umschlag ohne Poststempel
Ein Schreiben des Landgerichts vom 06.10.2025 kündigte die Stellungnahme der Anstalt „nebst Anlagen“ an. Der Umschlag enthielt weder Stellungnahme noch Anlagen und trug weder Frankierung noch Poststempel. Ich habe dies mit Schriftsatz vom 21.10.2025 dokumentiert und die Beiziehung des Originalumschlags beantragt; die Stellungnahme erhielt ich erst am 10.11.2025.